Sind die Mahngebühren gerecht?
Frage: Ich habe vergessen, meine Nichterwerbstätigen-Beiträge für die AHV einzuzahlen. Es geht um 216 Franken. Nun wurden mir Mahngebühren von 40 Franken verrechnet. Ist das nicht Wucher?
aktualisiert am 30. August 2018 - 10:00 Uhr
Nein, grundsätzlich dürfen auch in diesem Bereich Mahngebühren erhoben werden. Und um es gleich vorwegzunehmen: auch in dieser Höhe. Bei Ihnen scheint das Verhältnis zwischen geschuldeter Summe und den Mahngebühren etwas überrissen. Konkret sind es 18 Prozent. Für die Verspätung hätte der Staat aber noch weit mehr verlangen dürfen, denn gemäss Gesetz muss ein säumiger Zahler mit Gebühren zwischen 20 und 200 Franken rechnen. Die Mahngebühren sind eine Entschädigung für Umtriebe. Weitere Kosten dürfen nicht auferlegt werden.
Immerhin können Sie erwirken, dass die Behörde die Höhe der Mahngebühren überdenkt. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsbeistand , nur Zeit. Verlangen Sie eine Verfügung, also eine Begründung für die Mahngebühren.
In der Folge haben Sie 30 Tage Zeit, um zu begründen, warum Sie finden, die Gebühr sei überrissen.
Wie funktioniert die AHV?
Auch wenn Verwaltung und Ämter bei Bürgern oftmals Kritik auslösen, sind diese für einen gut funktionierenden Verfassungsstaat unerlässlich. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Rechte und Mittel man gegenüber den Behörden hat – etwa wenn man mit einem Entscheid nicht einverstanden ist – und welche Pflichten man gegenüber der Gemeinde zu erfüllen hat.