Nein, grundsätzlich dürfen auch in diesem Bereich Mahngebühren erhoben werden. Und um es gleich vorwegzunehmen: auch in dieser Höhe. Bei Ihnen scheint das Verhältnis zwischen geschuldeter Summe und den Mahngebühren etwas überrissen. Konkret sind es 18 Prozent.

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Für die Verspätung hätte der Staat aber noch weit mehr verlangen dürfen, denn gemäss Gesetz muss ein säumiger Zahler mit Gebühren zwischen 20 und 200 Franken rechnen. Die Mahngebühren sind eine Entschädigung für Umtriebe. Weitere Kosten dürfen nicht auferlegt werden.

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