Sind die Mahngebühren gerecht?
Frage: Ich habe vergessen, meine Nichterwerbstätigen-Beiträge für die AHV einzuzahlen. Es geht um 216 Franken. Nun wurden mir Mahngebühren von 40 Franken verrechnet. Ist das nicht Wucher?
Veröffentlicht am 29. August 2018 - 10:03 Uhr,
aktualisiert am 13. Februar 2025 - 10:00 Uhr durch Thomas Oechsle
Mahngebühren für nicht bezahlte AHV-Beiträge? Verlangen Sie eine Verfügung.
Nein, grundsätzlich dürfen auch in diesem Bereich Mahngebühren erhoben werden. Und um es gleich vorwegzunehmen: auch in dieser Höhe. Bei Ihnen scheint das Verhältnis zwischen geschuldeter Summe und den Mahngebühren etwas überrissen. Konkret sind es 18 Prozent.
Für die Verspätung hätte der Staat aber noch weit mehr verlangen dürfen, denn gemäss Gesetz muss ein säumiger Zahler mit Gebühren zwischen 20 und 200 Franken rechnen. Die Mahngebühren sind eine Entschädigung für Umtriebe. Weitere Kosten dürfen nicht auferlegt werden.
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