Damit sie ihre Wohnung bezahlen können, erhalten Menschen mit einer zu tiefen AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen (EL).

Klingt gut. Weniger gut ist: Jetzt, da Energie teurer wird und die Nebenkosten steigen, müssen sie selber schauen. Es soll vorläufig keine generelle Anpassung der EL geben. Bei der Berechnung zählt nur, was im Mietvertrag zu den Nebenkosten steht – nicht die definitive Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Wer die nicht zahlen kann, riskiert die Wohnungskündigung.

Der Mieterverband rechnet damit, dass die Heizkosten im Winter im Schnitt 1200 Franken steigen werden. Doch wie zahlen, wenn es sonst schon für nichts reicht?

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Die grüne Ständerätin Maya Graf forderte daher vom Bundesrat «eine einfache und pragmatische Lösung» für EL-Bezügerinnen und -Bezüger Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? . Wie genau diese aussehen soll, überliess sie dem Bundesrat. Dieser beantragte, die Motion abzulehnen. Es sei zurzeit nicht klar, wie stark die Heizkosten steigen werden. Er werde im Herbst entscheiden, ob und wie die EL an die Teuerung angepasst werden. Der Ständerat lehnte darauf die Motion ab.

Tipps für Betroffene

«Das ist unverständlich», sagt Sozialversicherungsexpertin Sabine Neuhaus vom Beobachter-Beratungszentrum. Denn bereits die diesjährigen Nebenkosten können deutlich höher ausfallen, je nachdem, wann abgerechnet wird und wann der Vermieter seinen Öltank gefüllt hat.

Einen Ausweg gibt es. Die EL-Bezüger müssen den Vermieter bitten, die Akontobeiträge im Mietvertrag jetzt vorsorglich zu erhöhen. Dann werden ihre EL entsprechend erhöht. Davon profitieren auch die Vermieter, die sicher sein können, dass alle Mieter die höhere Energierechnung Hohe Nachforderung bei Nebenkosten Muss die Mieterschaft die Erhöhung zahlen? bezahlen können. Wenn der Mietvertrag neu aufgesetzt wird, müssen Mieterinnen prüfen, ob weitere Änderungen vorgenommen wurden. Besser ist darum, in einem Zusatz zum bestehenden Vertrag höhere Akontobeiträge zu vereinbaren – und zwar möglichst schnell.

Obergrenze für die Akontobeiträge sind die regionalen Mietzinsmaxima – für alleinstehende EL-Bezüger in der Stadt Zürich rund 1370 Franken. Ist das Maximum erreicht, helfen auch höhere Akontobeiträge nichts. «Auch darum ist es so wichtig, dass der Bundesrat rasch eine pragmatische Lösung findet», so Expertin Neuhaus.

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Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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