Muss ich den Eintritt in die AHV melden?
Ich bin IV-Rentner und beziehe Ergänzungsleistungen. Nun werde ich 65, und die IV- wird durch die AHV-Rente ersetzt. Muss ich die EL-Behörde darüber informieren?
aktualisiert am 27. Dezember 2024 - 16:00 Uhr
Ja, die Zuständigen für die Ergänzungsleistungen (EL) sollten über den Eintritt ins Rentenalter informiert werden. Bei der Umwandlung der IV- zur AHV-Rente sollte keine Differenz in der Auszahlung entstehen.
Eventuell ändert sich aber die Invalidenrente der Pensionskasse. Im überobligatorischen Teil ist es ferner möglich, dass die Pensionskassen-Invalidenrente durch eine tiefere Pensionskassen-Altersrente abgelöst wird.
Sollten Sie verheiratet und Ihre Ehepartnerin bereits AHV-Rentnerin sein, kann es wiederum zu einer Anpassung aus der AHV kommen. Die EL-Behörde muss über jegliche finanzielle Änderung Bescheid wissen, da sie Ihre Ansprüche neu berechnet.
Dies kann sich zu Ihren Gunsten auswirken: Sollten Sie weniger Einnahmen haben als vor dem Eintritt des Rentenalters, kann dies zu einer höheren Auszahlung aus der EL führen.
Umgekehrt kann es aber auch sein, dass die Höhe der EL-Auszahlung sinkt. Die EL-Behörde kann innerhalb der letzten fünf Jahre zu viel bezahlte Gelder zurückfordern.
Was bedeuten Begriffe wie Plafonierung der AHV-Rente oder Splitting? Beobachter-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen, mit welchem Einkommen sie im Alter rechnen und wie sie sich gegen einen Entscheid der AHV wehren können.