Ja, die Zuständigen für die Ergänzungsleistungen (EL) sollten über den Eintritt ins Rentenalter informiert werden. Bei der Umwandlung der IV- zur AHV-Rente sollte keine Differenz in der Auszahlung entstehen.

Eventuell ändert sich aber die Pensionskassen-Invalidenrente. Im überobligatorischen Teil ist es ferner möglich, dass die Pensionskassen-Invalidenrente durch eine tiefere Pensionskassen-Altersrente abgelöst wird.

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Sollten Sie verheiratet und Ihr Ehepartner bereits AHV-Rentner sein, kann es wiederum zu einer Anpassung aus der AHV kommen. Die EL-Behörde muss über jegliche finanzielle Änderung Bescheid wissen, da sie Ihre Ansprüche neu berechnet.

Dies kann sich zu Ihren Gunsten auswirken: Sollten Sie weniger Einnahmen haben als vor dem Eintritt des Rentenalters, kann dies zu einer höheren Auszahlung aus der EL führen.

Umgekehrt kann es aber auch sein, dass die Höhe der EL-Auszahlung sinkt. Die EL-Behörde kann innerhalb der letzten fünf Jahre zu viel bezahlte Gelder zurückfordern.

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