Leider doch. Die Nutzung der Twint-App ist unter Privatpersonen gratis, etwa um einfach eine Rechnung im Restaurant teilen zu können. Auf Ihrem Konto ist durch Twint-Einzahlungen jedoch ein fünfstelliger Betrag zusammengekommen.

Vielleicht betreiben Sie ein Gewerbe, etwa einen Hofladen. Für kommerzielle Nutzung verlangt Twint aber von der Empfängerin Gebühren.

Als Sie seinerzeit den Twint-Account eingerichtet hatten, mussten Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen. Dort steht, die App dürfe «nicht zum Empfangen von Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen» verwendet werden. Ob Sie die AGB gelesen hatten oder nicht, spielt keine Rolle.

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Deshalb fragt nun die Bank, wie dieser Betrag zustande gekommen ist. Falls Sie Twint tatsächlich gewerblich nutzen, werden Sie nicht darum herumkommen, die dafür fälligen Gebühren nachträglich zu zahlen.

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