Brauche ich beim Kassenwechsel einen neuen Hausarzt?
Ich bin im Hausarztmodell und will zu einer anderen Kasse. Doch die neue akzeptiert meinen Arzt nicht. Ist das zulässig?
aktualisiert am 26. September 2024 - 15:48 Uhr
Ja, ist es. Das Hausarztmodell ist ein Sparmodell in der obligatorischen Krankenversicherung. Anders als beim Modell «freie Arztwahl» können die Versicherten hier den Leistungserbringer nicht frei wählen, sondern sind auf die vorgegebene Liste der Versicherung beschränkt.
Jede Versicherung entscheidet selbst, mit welchen Hausärztinnen und Hausärzten sie zusammenarbeitet. Auch diese können frei entscheiden, ob sie auf einer Liste geführt werden oder nicht. So sind sie bei manchen Versicherungen auf der Liste, bei anderen nicht.
Für Versicherte kann das unangenehm sein, wenn sie ins Hausarztmodell wechseln. Oder wenn sie die Kasse wechseln. Falls der bevorzugte Hausarzt nicht auf der Liste steht, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zu einem anderen zu wechseln.
Übrigens: Wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen, sollten Sie sich beeilen: Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Schreiben bis zum 30. November 2024 bei der alten Kasse eintreffen. Mehr zum Wechsel und wie Sie Prämien sparen können, lesen Sie in den Ratgebern unten.
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