Ist ein Darlehen der Eltern das Beste?
Tochter oder Sohn in Finanznot: Wenn Eltern drei Fragen klären, können sie sich viele Sorgen sparen und Enttäuschungen vermeiden.
aktualisiert am 12. April 2021 - 16:00 Uhr
Ein Darlehen muss der Nachwuchs den Eltern zurückzahlen – eine Schenkung oder einen Erbvorbezug nicht. Doch geschenktes Geld kann nach dem Ableben der Eltern Folgen haben. Denn es gilt grundsätzlich als Erbvorbezug , wenn es der Existenzsicherung oder -verbesserung dient, und wird dem Erbteil angerechnet. Die Eltern können zwar schriftlich anordnen, dass das Kind von dieser Ausgleichungspflicht befreit ist (siehe Mustervorlage). Sobald aber Pflichtteile von Geschwistern verletzt sind, von einem überlebenden Ehegatten oder einem eingetragenen Partner, können diese ihren Teil trotzdem zurückfordern.
Zu den Steuern: Bei einem Darlehen zahlen weiterhin die Eltern die Vermögenssteuer auf dem Betrag, das Kind kann ihn als Schuld abziehen. Bei Schenkung oder Erbvorbezug zahlt künftig das Kind darauf Vermögenssteuer, sofern es das Geld nicht ohnehin sofort ausgibt. Beide Parteien sollten die Schenkung in ihrer Steuererklärung deklarieren. Achtung: Nur bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder entfällt in aller Regel die Schenkungssteuer, bei anderen Verwandtschaftsgraden nicht. Dann kann es teuer werden.
Reichen die Einnahmen der Eltern langfristig, auch nach der Pensionierung, oder sind sie auf das Ersparte angewiesen? Hier hilft ein Budgetplan, in den Reserven für Unvorhergesehenes einkalkuliert werden (siehe dazu den Budgetplan).
Selbst wenn der Budgetplan grünes Licht gibt, sollten sich die Eltern fragen: Könnten wir schlimmstenfalls mit einem Totalausfall leben? Wenn nicht, ist der Familienfrieden latent in Gefahr.
Ob Darlehen, Schenkung oder Erbvorbezug: Falls die Eltern je Ergänzungsleistungen beziehen müssen , wird ihnen die verliehene Summe angerechnet, als ob sie sie noch besässen.
Wie gehen Darlehensgeber mit der Situation um, wenn ein Familienmitglied sich nicht an die Vereinbarungen hält, die Raten zu zahlen? Lesen Sie als Beobachter-Mitglied mehr dazu.
Entscheidend ist hier, dass der Nachwuchs genug und regelmässig verdient, aber auch ob er bereits hohe Schulden hat – sie können eine Rückzahlung erschweren oder unmöglich machen. Oder es kann Probleme geben, falls das Kind nach dem Tod eines Elternteils Pflichtteilsberechtigte auszahlen muss.
Wenn die Eltern den Angaben des Kindes nicht trauen, können sie dessen Betreibungsregisterauszug bestellen – der Hinweis auf den bevorstehenden Vertragsschluss genügt als Begründung. Das Kind erfährt nur davon, wenn es beim Betreibungsamt nachfragt.
Falls das Kind eine Liegenschaft hat, kann es beim Grundbuchamt einen Registerschuldbrief als Sicherheit für die Eltern errichten lassen.
- Darlehen: Namen der Vertragsparteien, Betrag, Zinssatz, Laufzeit sowie die genauen Konditionen von Kündigung und Rückzahlung sollten klar schriftlich festgehalten werden (siehe diverse Mustervorlagen unten). Empfänger sollten den Erhalt des Geldes schriftlich quittieren.
- Erbvorbezug: Die Eltern sollten schriftlich festhalten, ob der Nachwuchs den Vorempfang oder die Schenkung ausgleichen muss – und wenn ja, wie viel im Erbfall anzurechnen ist (siehe Vorlage).
Mitglieder des Beobachters können unterschiedliche Mustervorlagen für Darlehensverträge sowie eine Checkliste herunterladen, ihren persönlichen Verhältnissen anpassen und ausdrucken.
- 1Darlehensvertrag: Mit Verzinsung und einmaliger Rückzahlung
- 2Darlehensvertrag: Mit Verzinsung und Rückzahlungsraten
- 3Darlehensvertrag: Zinslos mit Rückzahlungsraten
- 4Darlehensvertrag: Mit Grundpfanddeckung (Hypothek)
- 5Forderung, die ausstehenden Raten zu bezahlen
- 6Darlehen kündigen bei Vertragsbruch
- 7Checkliste: Die wichtigsten Punkte bei einem Darlehensvertrag
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