Solange die Steuererklärung nicht definitiv veranlagt ist, können Sie die Änderungen noch nachträglich beim Steueramt einreichen. Schreiben Sie dazu einen Brief (siehe Mustervorlage unten). Zeigen Sie darin den Fehler auf und verlangen Sie die gewünschten Korrekturen. Als Beweis legen Sie die notwendigen Dokumente bei.
Sie können aber auch auf die definitive Steuerveranlagung warten. Denn der Staat mutet Ihnen zu, dass Sie die Zahlen sorgfältig überprüfen. Bei Unstimmigkeiten haben Sie 30 Tage Zeit
, um eine Einsprache einzureichen. Das kostet nichts.
Verfassen Sie einen Brief und begründen Sie darin, welche Zahlen oder Daten wie anzupassen sind. Auch hier gilt: Liefern Sie die Nachweise für Ihre Begründungen mit. Dazu eignen sich Bankbelege, Gesetzesgrundlagen, Bankauszüge, Bundesgerichtsurteile, Fotos oder Rechnungskopien.
Das schweizerische Steuersystem folgt einem geregelten Ablauf. Eine steuerpflichtige Person reicht die Steuererklärung ein, daraus erstellt die Steuerbehörde eine definitive Steuerrechnung, die vom Steuerpflichtigen beglichen wird. Beobachter-MItglieder erfahren mehr zum Steuerverfahren und was sie bei Problemen beachten müssen.
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