Eine Geröll- und Schlammlawine zog am 12. August 2024 mitten durchs Dorf Brienz im Berner Oberland: Sie riss Autos mit und beschädigte zahlreiche Gebäude schwer. Die Bilder der Verwüstung sind schrecklich.

Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer stellen sich jetzt viele Fragen. Der Beobachter liefert die wichtigsten Antworten:

1. Was sind Elementarschäden?
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.

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2. Welche Versicherung zahlt?
Die Gebäude- und die Hausratversicherung.

3. Zahlt die Versicherung bei Elementarschäden den vollen Schaden?
Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass Versicherungen Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen müssen.

4. Welche Schäden sind nicht gedeckt?
Schäden, die durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen entstanden sind.

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Privathaftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- oder Teilkaskoversicherung? Wenn es um Privatversicherungen geht, verliert man schnell einmal den Überblick. Welche sind sinnvoll, welche braucht es und was wird von ihnen abgedeckt? Ermitteln Sie als Beobachter-Mitglied mithilfe der Checkliste die für Sie wichtigen Versicherungen.

5. Welche Schutzmassnahmen muss der Staat bei Naturgefahren ergreifen?
Das Gemeinwesen entscheidet, ob es bauliche Massnahmen trifft, etwa Wildbachsperren oder Hochwasserschutzdämme. Es kann auch ein gefährdetes Gebiet auszonen, das heisst mit Bauverboten belegen.

6. Was, wenn die betroffene Bauzone nicht erheblich gefährdet ist?
Dann können die Behörden auch nur Auflagen verfügen: zum Beispiel, dass keine sensiblen Bauten wie Spitäler in diesem Gebiet gebaut werden dürfen. Oder bestehende Bauten mit Nutzungsbeschränkungen belegen. Oft werden planerische und bauliche Massnahmen kombiniert: Einige Grundstücke werden mit einem Bauverbot belegt, andere durch aktive Massnahmen geschützt.

7. Kann ich als Grundeigentümer eine bestimmte Massnahme fordern?
Nein. Die Bürger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Massnahme. Bei der Wahl der passenden Massnahme haben die Behörden einen grossen Ermessensspielraum.

8. Wer bezahlt die aktiven Schutzmassnahmen?
Vorab der Staat. Wenn es im Kanton oder in der Gemeinde gesetzlich vorgesehen ist, kann er einen Teil von den Grundeigentümern fordern, die davon profitieren.

9. Wer trägt den Wertverlust, wenn mein Grundstück mit einem Bauverbot belegt wird?
Sie selber. Grundeigentümer haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Grundstück wegen Naturgefahren von einer Bauzone in eine Gefahrenzone verschoben wird.

10. Wie finde ich im Vorfeld heraus, ob meine Liegenschaft gefährdet ist?
Mithilfe der kantonalen Gefahrenkarten. Sie zeigen, welche Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen gefährdet sind. Die Intensitätskarten geben zudem an, wie gross und wie wahrscheinlich die Bedrohung ist. Auf dem Naturgefahrenportal der Bundesbehörden finden Sie detaillierte Informationen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde erstmals im Oktober 2017 publiziert und nun aktualisiert (3.7.2024 und 13.8.2024)