Gilt ein Zeckenstich als Unfall?
Ich wurde von einer Zecke gestochen. Das will der Arzt nicht als Unfall anerkennen, weil ich Rentnerin bin. Ist das korrekt?
Veröffentlicht am 17. August 2023 - 06:00 Uhr
Nein. Ein Zeckenstich ist ein Unfall, ob Sie nun Rentnerin sind oder nicht. Ihr Arzt muss die Behandlung und die Therapie, die Sie wegen des Zeckenstichs erhalten, als Unfall deklarieren.
Grundsätzlich sind alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, unfallversichert . Entweder über die Nichtbetriebsunfallversicherung der Arbeitgeberin, über die freiwillige Unfallversicherung für Selbständigerwerbende oder über die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Sie sind Rentnerin und haben deshalb in Ihrer Krankenversicherung die Unfalldeckung eingeschlossen. Aber auch wenn – wie in Ihrem Fall – die Krankenkasse zahlt, ist ein Zeckenstich ein Unfall und keine Krankheit. Die Deklaration als Unfall trägt dazu bei, dass die Krankenkasse die Leistungen über die korrekte Kostenstelle abrechnen kann.
Rentner, die noch für mindestens acht Stunden pro Woche angestellt sind, haben weiterhin eine Nichtbetriebsunfallversicherun
Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Mitglieder erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.
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