Übersicht zum Ratgeber

Sehen Sie auf einen Blick, welche Versicherungen ...

... sind. Ausserdem gut zu wissen:

Unbedingt nötige Versicherungen (must-have)

Privathaftpflichtversicherung: Wenn man etwas kaputt macht

Mit einem hässlichen «Kchch»-Geräusch zerkratzt das Tischbein beim Zügeln den Türrahmen. Der Kochtopf flutscht beim Abwasch aus der Hand und knallt auf den Plattenboden. Billiger Rotwein landet auf teurem Parkett: All das ist schnell passiert und kann teuer werden. Deshalb lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung. Sie kostet relativ wenig, deckt aber auch hohe Schäden. So auch solche an der Mietwohnung , die durch ein Missgeschick entstanden sind.

Nicht gedeckt sind hingegen sogenannte allmähliche Schäden wie vergilbte Wände, wenn man drinnen raucht, oder Schimmel, weil man zu wenig gelüftet hat.

Wenn die Kinder ausziehen, muss man das unbedingt bei der bisherigen Haftpflichtversicherung melden. Gewisse Versicherungen decken die Kinder bis zu einem gewissen Alter weiterhin, etwa wenn sie noch in Ausbildung sind. Klären Sie das direkt mit der Versicherung oder prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bei der neuen Versicherung sollte die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Franken sein. Wenn der Nachwuchs weiterhin ab und zu den Toyota der Eltern benutzt, lohnt sich der Zusatz «Gelegentlicher Lenker fremder Fahrzeuge». Dann übernimmt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung, was nicht über die Autoversicherung der Eltern gedeckt ist – etwa den Selbstbehalt. Das Wort «gelegentlich» definieren Anbieter unterschiedlich – zum Beispiel maximal 35 Tage pro Jahr.
 

Grundversicherung Krankenkasse: Wenn man krank ist

Ein fieser Ausschlag bricht aus. Die Ohrenschmerzen sind unerträglich. Das hohe Fieber geht nicht weg: Wer in der Schweiz wohnt, muss für ärztliche Behandlungen bei einer Krankenkasse grundversichert sein. Man kann die Versicherung jedes Jahr wechseln .

Die Prämien unterscheiden sich je nach Wohnort. Wer zügelt, muss das der bestehenden Krankenkasse so rasch wie möglich mitteilen. Wer wenig verdient, fragt bei der Ausgleichskasse der Gemeinde nach Prämienverbilligung. Während der Rekrutenschule kann die Krankenkasse sistiert werden.

Im Oktober teilt einem die bestehende Kasse mit, wie die Prämien für das folgende Jahr aussehen. Nun sollte man prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt. Die eingeschriebene Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.

Vergleichen Sie Prämien mit dem Rechner des Bundesamts für Gesundheit auf www.priminfo.ch. Wer selten in ärztliche Behandlung muss, wählt am besten die höchste Franchise von 2500 Franken. Dann muss man bis zu diesem Betrag plus einem Selbstbehalt von 700 Franken die Rechnungen selbst berappen – spart aber in der Regel unterm Strich wegen der niedrigeren Prämie.
 

Unfallversicherung: Wenn man verunfallt

Sie stürzen bei der Arbeit von der Leiter. Beim Fussball reissen Ihre Bänder: Hier muss man unfallversichert sein. Unfälle während der Arbeit sind obligatorisch über den Arbeitgeber versichert, der auch die Prämie zahlt. Das gilt auch für Lernende, Praktikantinnen, Schnupperlehrlinge und Volontärinnen.

Wer acht oder mehr Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist automatisch zusätzlich gegen Unfälle in der Freizeit versichert, sogenannte Nichtberufsunfälle (NBU). Diese Prämie wird in der Regel vom Lohn abgezogen Lohnabrechnung Welche Abzüge gehen vom Gehalt weg? .

Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss sich bei seiner obligatorischen Krankenkasse zusätzlich gegen Unfälle versichern lassen.

Hausratversicherung: Wenn etwas geklaut oder beschädigt wird

Ein Hagelsturm verbeult den Tisch Schaden durch Hagel Zahlt die Versicherung? auf der Terrasse. Ein Einbrecher klaut den neuen Laptop. Ein Feuer fackelt die Möbel ab: Bei solchen Schäden springt die Hausratversicherung ein und vergütet grundsätzlich den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Sache.

Nun ist die erste Wohnung meist nicht teuer eingerichtet – darum ist eine Hausratversicherung nicht unbedingt nötig. Sie schadet aber nicht: Wenn sich die Versicherungssumme im Ikea-Bereich bewegt, tun es auch die Prämien.

Sehr nützlich ist der Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts». Er hat zwar seinen Preis, sichert aber ab, wenn einem das Smartphone im Zug oder das Velo vor dem Haus gestohlen werden.
 

Rechtsschutzversicherung: Wenn man in einen Rechtsstreit gerät

Der Ricardo-Verkäufer schickt die bereits bezahlte Ware nicht. Die Ex-Chefin stellt ein schlechtes Arbeitszeugnis aus. Der Nachbar verbeult das Auto und weigert sich, etwas zu zahlen: Ein Rechtsstreit kann auch entstehen, wenn man sich korrekt verhalten hat. Wer dann einen Anwalt braucht oder vor Gericht muss, dem können hohe Kosten entstehen, auf denen man im schlimmsten Fall sitzenbleibt. Eine Rechtsschutzversicherung Umfassender Rechtsschutz Beobachter Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und in der Regel auch die Gerichtskosten. Aber Achtung: Sie deckt nur Streitigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten. Regelmässig ausgeschlossen sind etwa Streitigkeiten im Familien-, Erb- und Steuerrecht. Prüfen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Streiten können Sie oft auch ohne Anwältin. Das Schlichtungsverfahren ist für Laien gedacht und in miet- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sogar kostenlos. Die Privathaftpflichtversicherung hat ebenfalls eine Rechtsschutzfunktion und springt ein, wenn jemand ungerechtfertigt etwas von Ihnen will – wenn nötig bis vor Gericht. Und es gibt einige Ombudsstellen Ombudsstellen Hier finden Kunden Hilfe , die kostenlos oder für wenig Geld schlichten. Etwa bei Streitigkeiten mit Privatversicherungen, Krankenkassen, Telefonanbietern, Reisebüros oder Banken.
 

Reiseversicherung: Wenn man die Reise absagen muss

Sie werden kurz vor der Abreise krank. Sie brechen sich das Bein. Das Hotel entspricht überhaupt nicht dem, was das Reisebüro versprochen hat: Hier kann eine Reiseversicherung helfen. Wenn Sie mehrmals pro Jahr verreisen, lohnt sich eine Jahresversicherung. Sonst genügt eine einmalige Versicherung bei der Buchung. Sie übernimmt die Annullationskosten, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht abreisen können oder vor Ort wegen Problemen Mehrkosten entstehen.

Die Versicherung zahlt aber nicht in jedem Fall . Wer wegen einer Trennung oder Stress bei der Arbeit nicht verreisen kann, bleibt auf den Annullationskosten sitzen. Die Leistungen von Reiseversicherungen unterscheiden sich stark. Prüfen Sie das Kleingedruckte.
 

Zusatzversicherung Krankenkasse: Für Extra-Leistungen im Krankheitsfall

Alternativmedizinische Behandlungen. Eine nichtärztliche Psychotherapie. Öfter mal präventive Untersuchungen bei der Gynäkologin oder Check-ups beim Hausarzt: Das sind Fälle für freiwillige Zusatzversicherungen . Prüfen Sie vorher, ob Sie die jeweilige Deckung wirklich brauchen. Denn oft zahlt man für kleinere Annehmlichkeiten unverhältnismässig hohe Prämien. Es lohnt sich zum Beispiel nicht, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, nur weil sie jährlich 200 Franken an das Fitnessabo zuschiesst. Vielmehr sollte die Deckung verschiedenen Bedürfnissen dienen. Meiden Sie mehrjährige Verträge und prüfen Sie, ob ein Selbstbehalt gilt.

Kündigungen müssen meist bis Ende September bei der Kasse sein. Prüfen Sie dazu Ihre Police.

Zusatzversicherungen müssen niemanden aufnehmen. Man muss meist vorgängig einen Fragebogen zur Gesundheit ausfüllen. In der Regel sind nur jüngere, gesunde Leute willkommen. Wenn Sie die Zusatzversicherung wechseln wollen: Holen Sie bei der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung ein, bevor Sie kündigen.

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Absolut unnötige Versicherungen (wasted)

Lebensversicherung: Wenn man sich zusätzlich absichern will

Mehr Geld im Alter. Absicherung bei Tod oder Invalidität: Die AHV und die berufliche Vorsorge bilden die Grundlage für die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Mit Lebensversicherungen kann man sich zusätzlich absichern. Für junge Erwachsene ergibt das aber grundsätzlich keinen Sinn. Denn falls sie sterben oder nicht mehr arbeiten können, gerät in der Regel niemand in finanzielle Not.

Für selbständig Tätige ist eine Absicherung hingegen sinnvoll – lassen Sie sich aber seriös beraten. Lebensversicherungen – genauer: Sparversicherungen – sind ein Tummelplatz unseriöser Policenverkäufer.

Wie gut bin ich bei Einkommensverlust versichert?

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Erwerbsausfälle durch Invalidität oder Todesfall können Betroffene und ihre Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

Tipps für den Abschluss einer Versicherung

  • Klären Sie ab, ob Sie gegen das betreffende Risiko nicht bereits versichert sind (zum Beispiel beim Arbeitgeber).
  • Melden Sie den Auszug aus dem Elternhaus bei den bisherigen Versicherungen; klären Sie ab, ob Sie allenfalls weiterhin über die Familienpolice versichert sind.
  • Holen Sie verschiedene Offerten ein: Onlineangebote sind im Schnitt 15 Prozent günstiger, weil niemand an der Provision verdient. Prüfen Sie, ob es spezielle Angebote für Junge gibt.
  • Lesen Sie vor dem Unterschreiben immer das Kleingedruckte, also die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB): Wogegen sind Sie versichert, wogegen nicht? Wie hoch ist der Versicherungsschutz? Wie lange läuft der Vertrag? Endet er automatisch oder läuft er automatisch weiter? 
  • Bei Sachversicherungen: Bestehen Sie auf einjährigen Verträgen oder lassen Sie sich ein jährliches Kündigungsrecht schriftlich bestätigen.
  • Bei Wohngemeinschaften Mietrecht Wenn der WG-Partner eine Zumutung ist : Eine Versicherung für alle im Haushalt (Mehrpersonenversicherung) ist zwar günstiger. Aber: Die Police muss dann bei neuen Ein- und Auszügen jedes Mal angepasst werden.
  • Vorsicht bei Versicherungsvertretern: Sie haben immer ein Interesse daran, Ihnen möglichst teure und möglichst viele Verträge zu verkaufen. Lassen Sie sich nicht drängen.

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