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Von A wie Arzt bis Z wie Zahnprothetiker: In vielen Branchen sorgen Ombudsstellen dafür, dass Kunden bei Streit zu einer Lösung kommen.
aktualisiert am 25. April 2019 - 13:43 Uhr
Fast 100 Franken Gebühren für Roaming! Hansueli Gujer aus Uster ZH war ganz und gar nicht einverstanden mit der hohen Handy-Rechnung. Denn er hatte während der Ferien in Frankreich das Roaming bewusst ausgeschaltet.
Es folgte ein ausgiebiger Austausch von E-Mails mit dem Telefonanbieter. Doch für das «Geister-Roaming» , wie Gujer es nennt, gab es keine plausible Erklärung – daher kam es auch nicht zu einer Lösung.
Gujer wandte sich also an die Ombudscom, die Schlichtungsstelle der Telekommunikationsbranche (siehe weiter unten «Mehr zu Ombudsstellen»). Die stellte nach Prüfung der Unterlagen fest: Der Anbieter «hat das korrekte Zustandekommen der Roaming-Gebühren nicht nachgewiesen. Deshalb ist die Forderung zu annullieren.»
Hansueli Gujer ist sehr zufrieden mit dem Lösungsvorschlag. Besonders froh ist er, dass die Ombudscom rasch eingriff, als der Anbieter während der Auseinandersetzung drohte, ihm den Handy-Anschluss zu sperren.
Nicht nur bei der Telekommunikation, auch in vielen anderen Branchen gibt es Ombudsstellen, die niederschwellig vermitteln. Dank ihnen haben Konsumentinnen und Konsumenten die Chance, im Streit mit einem Anbieter eine Lösung zu finden, ohne dass sie einen Anwalt bemühen , klagen und viel Geld ausgeben müssen. «Schlichtungsstellen bauen Barrieren ab und bieten die Möglichkeit, das Ungleichgewicht und das Informationsgefälle zwischen Kunden und Anbietern auszugleichen», schrieb Post-Ombudsfrau Marianne Sonder in ihrem Jahresbericht 2017.
Für eine Übersicht hat der Beobachter 19 Ombudsstellen ausfindig gemacht (siehe Tabelle unten). Die grosse Mehrheit der Schlichtungsstellen ist von den Branchenverbänden eingerichtet, zwei haben eine gesetzliche Grundlage: die Ombudscom und die Ombud-Postcom.
Bei praktisch allen steht das Vermitteln im Zentrum. Ihr oberstes Ziel ist es, den Parteien Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um den Streit aus der Welt zu schaffen. Letztlich entscheiden aber die Streitparteien, ob sie den Vermittlungsvorschlag annehmen wollen oder nicht. Zwingen kann sie die Ombudsstelle nicht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt nur der Gerichtsweg .
Branche | Ombudsstelle | Kosten |
Ärztinnen/Ärzte | kantonale Ombudsstellen, betrieben von den kantonalen Ärztegesellschaften: fmh.ch | direkt bei der kantonalen Stelle anfragen |
Autogaragen | regionale Schlichtungsstellen, gemeinsam betrieben vom Autogewerbeverband Schweiz AGVS und vom TCS Kunden müssen sich an den TCS wenden: Telefon 0844 888 111 |
kostenlos |
Banken | Schweizerischer Bankenombudsman 8021 Zürich bankingombudsman.ch Telefon 043 266 14 14 |
kostenlos |
Hotellerie | Ombudsstelle der Schweizer Hotellerie 3001 Bern hotelleriesuisse.ch Telefon 031 941 00 30 |
kostenlos |
Krankenversicherung | Ombudsstelle Krankenversicherung 6002 Luzern om-kv.ch Telefon 041 226 10 10 |
kostenlos |
Öffentlicher Verkehr | Ombudsstelle öffentlicher Verkehr, 3000 Bern 6 voev.ch |
kostenlos |
Post | Ombud-Postcom 3074 Muri ombud-postcom.ch Telefon 031 951 02 07 |
CHF 20.– |
Telekommunikation | Ombudscom 3011 Bern ombudscom.ch Telefon 031 310 11 77 |
CHF 20.– |
Zahnärzte | Begutachtungskommissionen (ZBK), betrieben von den kantonalen Sektionen der Zahnärzte-Gesellschaft SSO: sso.ch | moderat, kantonal verschieden |
Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Ombudsstellen», welche Bedingungen die Ombudsstellen von den Konsumentinnen und Konsumenten zur Fallbehandlung voraussetzen und welche Schlichtungsstellen es gibt. Darunter zählen etwa die Ombudsstellen für den Onlinehandel, Reisen, Versicherungen, Tierärzte oder Optiker.
Je nach Ombudsstelle müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man sie anrufen kann. Fast überall gilt: Die Konsumentin oder der Konsument muss sich zuerst selber bemüht haben , sich mit der Gegenseite zu einigen. In der Regel darf die Streitigkeit auch nicht vor einem Gericht hängig sein. Oft muss der Anbieter, mit dem man streitet, der Ombudsstelle angeschlossen sein, damit diese aktiv wird. Erfreulich ist, dass das Verfahren bei den meisten Schlichtungsstellen gratis ist.
Ombudsstellen sind darauf angewiesen, dass auch die Partei, die sich beschwert, kompromissbereit ist. «Die Anrufung der Ombudsstelle setzt voraus, dass die beschwerdeführende Partei zu einer gütlichen Einigung bereit ist», betont Versicherungsombudsmann Martin Lorenzon.
Wer sich mit einer Behörde streitet, findet nur in relativ wenigen Kantonen und Städten eine Ombudsstelle. Eingerichtet sind diese in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Waadt, Zug und Zürich. Bei den Städten sind es Bern, Luzern, Rapperswil-Jona, Winterthur und Zürich. Die Adressen finden Sie unter www.ombudsstellen.ch.
Wurde Ihr Paket nicht zugestellt und die Post sieht sich nicht zuständig? Weigert sich das Schweizer Hotel für beanstandete Mängel aufzukommen? Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, wie Ombudsstellen bei diesen und weiteren Konsum-Fragen vermitteln können.
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