Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will wissen, was am Schweizer Himmel fliegt. Per 1. Januar 2023 hat die Schweiz die Drohnenregulierung der EU übernommen (der Beobachter berichtete). Konkret heisst das: Wer eine Drohne fliegt, muss sich bis Ende August registrieren. In den meisten Fällen sind auch eine Onlineschulung und eine Prüfung nötig.

Das Bazl geht von rund 100’000 Drohnenpiloten aus. Bisher haben sich gut 54’000 Privatpersonen und 1700 Firmen gemeldet, wie Radio SRF berichtete. Das Bundesamt sei mit diesen Zahlen zufrieden. Trotzdem ist davon auszugehen, dass viele Registrierungen fehlen. Noch bleibt Zeit – ab September werden nicht registrierte Pilotinnen aber gebüsst.

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Beobachter-Experte Daniel Leiser beantwortet die wichtigsten Fragen:

Weshalb haben sich einige Personen noch nicht registriert?
Ich vermute, dass einige die Onlineprüfung scheuen. Das ist schade, denn erstens ist diese gemäss meiner Erfahrung locker machbar, und zweitens erfährt man dabei ganz viel Spannendes aus der Luftfahrt.


Wieso ist eine Registrierung überhaupt nötig?
Der Bund will Drohnenflüge besser kontrollieren. Wenn eine Drohne in verbotenen Zonen fliegt oder abstürzt, kann sie einer Person zugeordnet werden. Möglicherweise führt die Registrierung bei den Pilotinnen und Piloten automatisch zu mehr Pflichtbewusstsein im Umgang mit ihren Drohnen.


Wen betrifft die neue Regelung?
Fast alle Drohnen müssen hier registriert werden. Die einzige Ausnahme sind solche, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kameras, Mikrofone oder Sensoren auf sich haben. Sprich: keine personenbezogenen Daten erfassen.


Welche Daten müssen hinterlegt werden?
Kontaktdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Daneben braucht der Bund Angaben zur Haftpflichtversicherung und einen Identitätsnachweis.


Wann sind eine Schulung und eine Prüfung nötig?
Das Bazl empfiehlt sie in jedem Fall. Obligatorisch ist beides nur bei registrierten Drohnen. Zudem gibt es verschiedene Kategorien – je nach Drohne kann die Prüfung online absolviert werden oder findet vor Ort in Ittigen BE statt. Oder man absolviert sie online im Ausland – zum Beispiel bei einer zertifizierten Prüfstelle in Deutschland. Eine bestandene Prüfung wird von der Schweiz anerkannt. Wichtig: Auch Touristinnen und Touristen brauchen eine Bewilligung.


Welche Bussen drohen?
Wer seine Drohne nicht registriert, verstösst gegen das Luftfahrtgesetz. Solche Verstösse können je nach Schweregrad mit bis zu 20’000 Franken Busse bestraft werden. Wahrscheinlicher ist aber eine Busse von ein paar Hundert Franken. «Wir beurteilen und behandeln Zuwiderhandlungen stets angemessen, mit Augenmass und in Anlehnung an die zu wahrende Sicherheit in der Luft und am Boden», so das Bazl gegenüber SRF.

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