Vorweg: Auch der Beobachter-Chatbot (unten rechts) beantwortet die erste Frage zum Nulltarif.

Eine unentgeltliche Rechtsauskunft ist qualitativ nicht dasselbe wie eine umfassende Beratung. Vielmehr können Ratsuchende in kurzen Besprechungen erste Auskünfte zu Rechtsfragen einholen, einfache Rechtsprobleme aus dem Alltag oder die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Stelle bei komplexeren Fragen klären.

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Schweizerischer Anwaltsverband

In den meisten Kantonen betreiben die kantonalen Anwaltsverbände Rechtsauskunftsstellen. Die Mitglieder des Verbands erteilen unentgeltlich oder gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr Rechtsberatung.

Sie können sich ohne Voranmeldung in der Rechtsauskunftsstelle beraten lassen. In der Regel stehen dafür 15 bis 30 Minuten zur Verfügung. In einigen Kantonen können Rechtsfragen auch telefonisch gestellt werden.

Die Liste der kantonalen Rechtsauskunftsstellen findet man unter Sav-fsa.ch.

Gemeinde

Viele Gemeindeverwaltungen haben Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die Rechtsauskunft brauchen. Oder sie subventionieren gar Vollzeitberatungsstellen. In der Regel ist die erste Konsultation unentgeltlich.

Konsultieren Sie die Website der jeweiligen Gemeinde oder fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtkanzlei an.

Beratung beim Beobachter

Berichten, beraten, bewegen: Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – Digital- oder Printabo –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird.

Für nur 60 Franken können Nichtabonnentinnen und Nichtabonnenten zudem eine Einzelberatung vereinbaren.

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Ausgleichskassen

Für Fragen zur Altersvorsorge sind die Ausgleichskassen der Kantone zuständig. Die Adressen finden Sie unter Ahv-iv.ch.

Pensionskasse

Der Verein BVG-Auskünfte bietet am ersten Mittwoch des Monats an verschiedenen Standorten in der Schweiz unentgeltliche Beratungen an.

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Senioren und Jugendliche

Menschen ab dem 60. Altersjahr sowie deren Angehörige können sich an 130 Beratungsstellen der Pro Senectute zu Themen wie Finanzen, Pensionierung, Gesundheit, persönliche Vorsorge oder Wohnen durch Fachpersonen beraten lassen.

Pro Juventute berät zudem Jugendliche und junge Eltern bei Fragen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und in Lebensfragen, die Waisen und Witwen betreffen können.

Sozialhilfe

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe aus den Kantonen Zürich, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen kostenlose Rechtsberatung an.

Bewohner des Kantons Bern können sich ausserdem an Actio Bern wenden.

Die Caritas bietet in der ganzen Schweiz Sozialberatungen an.

Gerichte

Rechtsberatungsstellen führen auch viele Bezirks- und Arbeitsgerichte. Auf den Websites der Kantone und Gerichte finden Sie alle Infos.

Erwerbstätigkeit und Berufsverbände

Die meisten Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung.

Der Verband für Menschen mit und ohne Arbeit Avenir50plus bietet Beratungen rund um Arbeitslosigkeit im Alter sowie bei Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz an.

Whistleblowing

Haben Sie in einem Betrieb oder bei einer Behörde gravierende Missstände beobachtet oder erlebt? Weisen die zuständigen Stellen Ihre Meldung ab? Der Beobachter deckt Missstände auf und bietet eine Plattform, auf der Sie Infos und Dokumente absolut anonym übermitteln können: www.sichermelden.ch.

Bei Fragen zum korrekten rechtlichen Vorgehen beim Whistleblowing steht auch unsere kostenlose Hotline unter der Telefonnummer 058 510 73 80 zur Verfügung.

Erwachsenen- und Kindesschutzrecht

Betroffene und Angehörige einer fürsorgerischen Unterbringung sowie einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die nicht mehr weiterwissen, erhalten bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha) eine telefonische Beratung in diesen Fragen.

Gewerkschaften

Mitglieder einer Gewerkschaft haben in der Regel Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung, wenn sie im Arbeitsverhältnis Probleme bekommen. Manchmal erstreckt sich der Schutz bis auf Gerichtsprozesse.

Frauenzentralen

In der Schweiz existieren 17 Frauenzentralen. Jede dieser Frauenzentralen ist eine eigenständige Organisation mit unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlichem Aufgabenbereich.

Einige der Frauenzentralen bieten unentgeltliche Rechtsberatung. Die Liste mit Links zu den einzelnen Zentralen findet sich auf der Website Frauenzentrale.ch.

Mietrecht

Die Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtsachen erteilen unentgeltlich Rechtsauskunft. Welche Schlichtungsstelle für Sie zuständig ist und wann die Sprechstunde stattfindet, erfahren Sie unter Mietrecht.ch.

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unterhält ebenfalls Rechtsberatungsstellen. Für MV-Mitglieder ist die Beratung kostenlos. Mehr erfahren Sie unter Mieterverband.ch.

Vorsicht: Verwechseln Sie den Mieterinnen- und Mieterverband nicht mit dem Mieterschutz Schweiz, vor dem der Beobachter bereits mehrmals warnte.

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Mietrecht
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Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Die Mitgliedschaft beim Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Darüber hinaus bieten die Sektionen je nach Struktur und Grösse der jeweiligen Sektion des HEV ihren Mitgliedern weitere Beratungsmöglichkeiten an.

Mitglieder von Casafair werden individuell in allen Fragen rund um Haus und Wohnen beraten: vom Mietrecht über Finanzierung bis zu energetischen Sanierungen und der Behebung von Baumängeln. Kurzberatungen sind für Mitglieder kostenlos.

Und auch der Schweizer Stockwerkeigentümerverband bietet seinen Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte an.

Patientenrecht

Bei Problemen mit Ärztinnen, Zahnärzten, Zahnprothetikerinnen oder einem Spital können folgende Stellen helfen:

  • Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenorganisation bietet eine kostenlose Erstberatung zu Fragen der Behandlung, Diagnose, Abrechnung oder zu zahnmedizinischen Anliegen.
  • Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen bietet je nach Fall eine kostenlose Erstberatung zu den Rechten und Pflichten von Patientinnen und Patienten.
  • Bei der Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten schauen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte Ihr Dossier an. Die Beratung ist auf 45 Minuten angelegt und kostet lediglich 100 Franken.
  • Sofern der Zahnarzt oder die Zahnärztin Mitglied bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist, kann man sich bei Streitigkeiten an die Berufs- und Standesorganisation wenden. Die zahnärztlichen Begutachterkommissionen können verbindliche Entscheide fällen. Die Kosten sind kantonal verschieden.
  • Wenn der Zahnprothetiker gepfuscht hat, gibt es ein Schiedsgericht des Schweizerischen Zahnprothetiker-Verbands. Die Beschwerde kostet 250 Franken, wenn die Prothetikerin Mitglied ist. Wenn sie nicht Mitglied ist, werden 500 Franken verrechnet. Dieser Betrag wird rückerstattet, wenn die Prothetikerin fehlerhaft gearbeitet hat.
  • Bei Problemen und Streitigkeiten mit der Krankenkasse ist die Ombudsstelle Krankenversicherung zuständig. Sie berät kostenlos und kann bei berechtigten Anliegen beim Krankenversicherer intervenieren.

Behindertenorganisationen

Inclusion Handicap bietet Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen sowie für deren Angehörige.

Die Beratungsstellen von Procap unterstützen, gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags, ebenfalls Menschen mit Behinderungen und geben rund um das Thema Invalidität Rat.

Sowohl Inclusion Handicap als auch Procap unterhalten einen Rechtsdienst, der Mandate führen kann.

Des Weiteren setzt sich Pro Infirmis für Hilfsbedürftige mit Handicap und für deren Angehörige ein.

Die bereits erwähnte Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten (siehe Patientenrecht) bietet in allen Belangen betreffend Unfall, Personenhaftpflicht, Patientenrecht, Sozialversicherungen und Krankentaggeldversicherung eine kostengünstige Erstberatung. Das Angebot ist für diese Belange spezialisierter als dasjenige des Schweizerischen Anwaltsverbands.

Banken und Versicherungen

Auch Banken und Versicherungen verfügen über unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. So kann bei Beschwerden gegen Banken der Schweizerische Bankenombudsman und im Zusammenhang mit Versicherungen der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva kontaktiert werden.

Opferhilfe

Über Opferhilfe-schweiz.ch bietet die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren für Opfer von Straftaten eine Liste mit Adressen der kantonalen Opferberatungsstellen, die bei der psychologischen und sozialen Verarbeitung, aber auch bei der rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzung helfen.

Beratung für Missbrauchsopfer der katholischen Kirche

Sind Sie von einem sexuellen Übergriff durch katholische Geistliche betroffen? Der Beobachter unterstützt Sie kostenlos bei der Einreichung eines Gesuchs um finanzielle Genugtuung und bei der Vermittlung an eine Opferhilfestelle.

⇒ Beobachter-Beratungszentrum: 058 510 73 78

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Juli 2003 veröffentlicht und wird fortwährend aktualisiert.

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