So kommt kein Stalker an Ihre Daten
«Hesch gwüsst?» erleichtert das Leben. Diesmal: Wie verhindere ich, dass die Gemeinde meine neue Adresse herausgibt?
Veröffentlicht am 2. April 2025 - 16:59 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wie Sie unliebsame Auskünfte über Sie bei der Gemeinde abblocken können.
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Mein Ex-Freund stalkt mich. Wenn ich wegziehe, bin ich ihn los, oder?
Nicht ganz. Der Ex-Freund kann bei der Gemeinde nach der neuen Adresse fragen.
Die Behörde darf sie bekannt geben, zum Beispiel wenn jemand angibt, er wolle eine Klassenzusammenkunft organisieren.
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Kann ich das verhindern?
Ja. Man kann verlangen, dass die Behörde die gespeicherten Personendaten – zum Beispiel die Adressdaten der Einwohnerkontrolle – nicht an Dritte weitergibt.
Eine solche Datensperre ist etwa dann sinnvoll, wenn man bedroht oder gestalkt wird.
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Wie geht das?
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Gemeinde, wie Sie Ihre Daten sperren lassen können. Oder Sie informieren sich bei der kantonalen Datenschutzbehörde.
Bei der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) finden Sie sämtliche Adressen und Links zu den kantonalen und städtischen Datenschutzbeauftragten.
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Kann ich so auch verhindern, dass die Krankenkasse mir wegen alter Prämienrechnungen auf die Pelle rückt?
Grundsätzlich ja.
In Ausnahmefällen können Krankenkassen oder andere Privatpersonen trotz Adress- und Datensperre eine Auskunft erhalten. Die Gemeinden schauen jeden Fall einzeln an.
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Und was ist mit der Polizei, Spitälern und Betreibungsämtern?
Die bekommen grundsätzlich immer Auskunft.
So viel für heute.
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