In den letzten Jahren war die Feierfreude zum 1. August oft durch ein Feuer- und Feuerwerksverbot 1. August Feuerwerk und Grillieren trotz Feuerverbot? getrübt, nicht so in diesem Jahr. Die meisten Kantone sind geringfügig oder mässig von Waldbrandgefahr betroffen und erlauben ihren Anwohnern daher das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Nationalfeiertag.

Für viele ein Grund zur Freude – und gleichzeitig zur Sorge: Denn nach dem 1. August dürfte in den Medien wieder zu lesen sein, wie sich Feiernde durch Feuerwerkskörper teils schwere Brandverletzungen zugezogen haben. Darüber hinaus steht das private Feuerwerk in der Kritik. Nicht zuletzt auch durch die Initiative, die ein Verbot fordert. Ein genaues Datum für die Abstimmung ist noch nicht bekannt.

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In den meisten Fällen sind eine unsachgemässe Handhabung und ein zu sorgloser Umgang mit Raketen, Vulkanen und Knallern die Ursache. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel in den Verkauf gelangen, müssen gestützt auf die Sprengstoffgesetzgebung mit einer Gebrauchsanweisung (Verhaltens- und Sicherheitshinweise) ausgestattet sein. Es gibt kein ungefährliches Feuerwerk.

Wer ein grösseres Feuerwerk zünden will, muss zudem vorgängig einen eintägigen Kurs (bei gewerbsmässiger Ausübung ungefähr dreieinhalb Tage) besuchen und danach eine Prüfung bestehen. Die Ausweispflicht gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie 4, die sogenannten Töpfe.

Waldbrand-Gefahrenkarte

Die Karte des Bafu zeigt die aktuelle Gefahr durch Waldbrände in den einzelnen Kantonen und welche Verhaltensempfehlungen beim Zünden von Feuerwerkskörpern gelten.

Feuerwerke unfallfrei zünden: So gehts

Die Beratungsstelle für Unfall- und Brandverhütung (BFU) empfiehlt für ein unfallfreies Feuerwerksvergnügen folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • Informieren Sie sich beim Kauf über die Handhabung und lesen Sie die Gebrauchsanweisung.
  • Bei Waldbrandgefahr müssen Sie sich an das Feuerverbot halten und allenfalls ganz auf Feuerwerke verzichten.
  • Halten Sie kleine Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie grosse Kinder und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
  • Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen.
  • Halten Sie zu Gebäuden, zu landwirtschaftlichen Feldern sowie zu Wäldern einen Abstand von 40 bis 200 Metern. Beachten Sie zudem die Anordnungen der Behörden bezüglich der Waldbrandgefahr in Ihrer Region.
  • Basteln Sie keine Eigenkreationen. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.
  • Starten Sie Raketen nur aus fest verankerten Flaschen oder Rohren.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
  • Nähern Sie sich Blindgängern erst nach ungefähr 15 Minuten: Sie könnten doch noch explodieren, weshalb Sie auf keinen Fall versuchen sollten, nicht Abgebranntes nochmals zu entzünden.
  • Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Defekte und nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in den Abfall.
  • Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarn Freude daran haben Nachbarschaft Wer will Krach? . Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustieren.
  • Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, sind Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen sowie Sonnenstoren einzuziehen.
  • Und: Halten Sie immer einen Eimer Wasser bereit, um Feuer schnell zu löschen oder Verbrennungen zu kühlen.

Feuerwerke sind eine Tortur für Tiere

Der Lärm von Feuerwerken löst bei vielen Tieren Angst und Panik aus. Sie verkriechen sich, wimmern, jaulen oder erleiden im Extremfall gar einen Herzstillstand. Das Hörvermögen der meisten Tiere ist sehr viel empfindlicher als das des Menschen. Die Knallerei bedeutet daher für viele Tiere eine Tortur, derer sich die Menschen oft gar nicht bewusst sind.

Wie Sie beim Feiern auf Haus- und Wildtiere Rücksicht nehmen und Gefahren minimieren können, erfahren Sie unter www.tierschutz.com.

Feuerwerk im Ausland kaufen?

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Weitere Rechtsfragen zum 1. August

Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein Feuerwerkskörper bei einer anderen Person einen Schaden verursacht? Zahlt die Versicherung einen Sengschaden? Welche nachbarschaftlichen Regeln gelten beim Feiern und Grillieren? Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied Antworten auf diese und andere Rechtsfragen zum 1. August.

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