Das bedeutet die Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Spitaleinweisungen wegen Covid steigen. Als Massnahme hat der Bundesrat daher entschieden, die Zertifikatspflicht auszuweiten. Was heisst das?
Veröffentlicht am 7. September 2021 - 09:00 Uhr,
aktualisiert am 10. September 2021 - 09:12 Uhr
Sie erhalten das Covid-Zertifikat, wenn Sie gegen Covid-19 geimpft sind, als davon genesen gelten oder bei einem negativen PCR- beziehungsweise Antigen-Schnelltest. Das Zertifikat wird Ihnen in Papierform oder als PDF-Dokument mit einem QR-Code ausgestellt. Sie erhalten es vor Ort (etwa bei einem Impf- oder Testzentrum) oder per Mail, ausnahmsweise auch per Post. Mit der kostenlosen «Covid Certificate»-App (iOS / Android); können Sie das Zertifikat auch elektronisch nutzen.
Das kommt darauf an, ob Sie geimpft, genesen oder getestet sind:
- Bei geimpften Personen ist das Zertifikat 365 Tage ab der letzten Impfung gültig.
- Das Zertifikat für genesene Personen ist 180 Tage nach dem positiven Testresultat gültig.
- Bei einem PCR-Test wird das Zertifikat für 72 Stunden ausgestellt. Bei einem Antigen-Schnelltest sind es 48 Stunden.
Das Covid-Zertifikat an sich ist kostenlos. Auch die Covid-Impfungen werden weiterhin von den Krankenkassen übernommen. Anders ist es bei den Testkosten: Diese müssen Betroffene ab dem 1. Oktober 2021 selber übernehmen. Ausnahmen gibt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (wobei ein Attest erforderlich ist), und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Übrigens: Auch die Selbsttests werden ab Oktober nicht mehr kostenlos sein.
Grundsätzlich vor allen öffentlich zugänglichen Innenräumen – wie Museen, Zoos, Fitnesscentern, Kletterhallen, Hallenbädern, Konzerten, Kinos, Sportveranstaltungen und so weiter. Kein Zertifikat braucht es bei politischen oder religiösen Veranstaltungen sowie beim Besuch einer Selbsthilfegruppe – zumindest dann, wenn sich dabei nicht mehr als 50 Personen versammeln.
Ab Montag, 13. September, dürfen Sie nur noch ins Restaurant, wenn Sie ein Covid-Zertifikat vorweisen können – ausser Sie essen und trinken auf der Terrasse. Im Freien besteht weiterhin keine Zertifikatspflicht. Die Kontrolle kann am Eingang oder beim ersten Kontakt am Platz erfolgen. Im Inneren wird es keine Abstandsvorschriften mehr geben.
Nein. Für reine Hotelübernachtungen werden Sie kein Zertifikat brauchen. Diese Ausnahme macht der Bundesrat, weil Hotels auch Personen offenstehen sollen, die kurzfristig keinen Test machen können. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie das Hotelrestaurant nutzen. Hier gilt die Zertifikatspflicht, wie in allen anderen Restaurants auch.
Damit Sie vorzeitig und entschädigungslos aus einem solchen Vertrag aussteigen können , muss ein «wichtiger Grund» vorliegen. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn die Weiterführung des Vertrags einer der Parteien deswegen unzumutbar ist. «Dies ist vorliegend kaum gegeben», sagt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern. Allerdings: Das Gesetz sagt nichts dazu, und Gerichtsurteile gibt es (noch) nicht. Suchen Sie also am besten das Gespräch mit der Gegenseite und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ja – dann, wenn Sie in einem öffentlich zugänglichen Lokal feiern.
Teilweise. In Läden und im öffentlichen Verkehr muss man weiterhin eine Maske tragen, andernorts – wie etwa im Restaurant – dagegen nicht mehr. Die Hygiene-Empfehlungen sind aber weiterhin zu beachten.
Für Trainings, bei denen sich maximal 30 Personen regelmässig treffen, besteht keine Zertifikatspflicht. Das Gleiche gilt für Chöre, Musik- und Theatergruppen, wenn in abgetrennten Räumlichkeiten geprobt wird.
Es ist Sache der Betriebe und Einrichtungen, den Zugang beziehungsweise das Zertifikat zu kontrollieren. Tun sie dies nicht und werden sie dabei erwischt, können die Kantone Sanktionen vorsehen – etwa Bussen bis zu 10'000 Franken oder die Schliessung des betroffenen Betriebs.
Sie können mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken gebüsst werden.
Der Bundesrat hat die Massnahme bis zum 24. Januar 2022 befristet.
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12 Kommentare
Beim Restaurant Besuch brauche ich ein Zertifikat, wenn ich aber auf der Terrasse konsumiere, benötige ich keins. Was ist dann, wenn ein ungeimpfte/r auf die Toilette muss? Darf er doch ohne Zertifikat nicht ins Restaurant?
Überall wird jetzt das "Zertifikat" als DIE Lösung. Bisher weiss mann aber, dass die Wirkung offenbar nach ca 6 Monaten so schwach ist, dass das Risiko andere anzustecken und sich selbst anzustecken wesentlich höher liegt. Meine Frage: sind die Zertifikate seit Anfang zeitlich befristet worden? Oder was ist vorgesehen?
Es ist alles klar geregelt, sich informieren hilft!
Die Zertifikate wurden von Anfang an befristet - bei der Impfung 12 Monate, für Genesene 6 Monate!
Dieses Zertifikat kommt einer Impfpflicht gleich. Eine Impfung deren Sicherheit nicht erwiesen ist, der ganzen Bevölkerung aufzuzwingen widerspricht den Nürenberger Gesetzen. Wir leben in einem Staat, der seine Prämissen nicht mehr überprüft. Der sich an anderen Staaten, statt an medizinischen Fakten orientiert. Warum der Beobachter in diesem Spiel wohl mitmacht? Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing?
Prof. Dr. Ho-ckertz ist seit über 20 Jahren Fachmann im Bereich der Impfstoffentwicklung und erklärt viele teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff. Er hat selbst bei den Herstellern nachgefragt:
„Ich habe Herrn Sahin, den Geschäftsführer der BioNTech, vor kurzem selbst angeschrieben und ihn gebeten, mir die toxikologischen Daten zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis hier Menschenexperimente gemacht werden. Und ich habe bis heute (Ende September 2020) nicht mal eine Antwort erhalten.“
„Ich habe auch das Paul-Ehrlich-Institut (das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) mehrfach angeschrieben und immer wieder danach gefragt: Wo sind die Datensätze? Aber ich bekam keine Antwort. Ich muss davon ausgehen, dass gar keine Toxikologie gemacht worden ist und keine sauberen Daten vorliegen.“
Die am 21.12.2020 offiziell veröffentlichte Fachinformation des neuen BioNTech/ Pfizer-Impfstoffs „Comirnaty“ bestätigt die Befürchtung von Herrn Prof. Ho-ckertz: „Es wurden weder Genotoxizitäts- noch Karzinogenitätsstudien durchgeführt.“
Das bedeutet: es sind bisher keinerlei Studien durchgeführt worden, die belegen könnten, dass dieser Impfstoff nicht krebserregend oder genschädigend ist. Auch bei empfindlichen Gruppen wie Kindern, Schwangeren oder Risikopatienten wurde der Impfstoff bisher noch gar nicht getestet.
Gerne würde ich als Naturwissenschafterin auf diesen Kommentar antworten, aber er enthält derart viele wirre und völlig faktenfreie Behauptungen, dass ich darauf verzichte!
Ich halte die Impfung für eine gute Sache für Leute aus der Risikogruppe. Ich bin der Meinung dass das Durchimpfen der Bevölkerung nichts bringt ausser, dass neue gegen die Impfung resistente Mutationen des Virus durch die Selektion der Impfung gefördert werden und somit der Schutz der Risikogruppe aufgeweicht wird.
Ich werde mir diese Opium fürs Volk wenn irgendwie möglich nicht reinpfeiffen. Ich glaube ich habe in der Pandemie gelernt mit Verantwortungsbewusst zu verhalten, bin bereit mich regelmässig zu testen / testen zu lassen und Maske zu tragen. Soweit ich das verfolgt habe wird das eigentlich auch geimpften Empfohlen zumindest in unsern Nachbarländern.
Ich bin dankbar für die wie ich glaube fundierten Infos welche der Beobachter liefert. Was ich noch nicht heraus gefunden habe ist, unter welchen Umständen man nach dem Testen das Zertifikat bekommt. Z.B. nach betrieblichen oder schulischen Pooltests? Ich wäre Dankbar um diese Informationen.