Darf der Chef beim Impfen und Testen mitreden?
Betriebe wollen möglichst bald zur Normalität zurück. Was dürfen sie bezüglich Impfen und Testen verlangen? 6 Fragen zur Rechtssituation von Angestellten.
Veröffentlicht am 22. Juni 2021 - 15:24 Uhr,
aktualisiert am 10. Februar 2022 - 14:58 Uhr
Was Sie wissen müssen: Der Arbeitgeber darf Ihnen eine Impfung zwar nahelegen, dazu zwingen kann er Sie aber nicht . Diskussionen rund um das Impfen sind zwar oft schwierig und emotional. Suchen Sie trotzdem das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Der Arbeitgeber muss Ihre Bedenken ernst nehmen und ihnen auch nachgehen. Das gehört zu seiner Fürsorgepflicht.
Ideal wäre es, wenn Sie sich im Team unterhalten und das Zusammensein im Büro gemeinsam gestalten. Versuchen Sie dabei, nicht über die Grundsatzfrage «Impfen ja oder nein» zu diskutieren , sondern über den Umgang damit.
Möglich. Die Arbeitgeberin braucht dafür aber ein berechtigtes Interesse – etwa, weil sie andere Mitarbeitende oder Kundinnen schützen will. Massgebend ist immer der konkrete Einzelfall.
Bei jemandem, der im Gesundheitsbereich oder mit besonders gefährdeten Personengruppen arbeitet, ist eine Testpflicht eher gerechtfertigt als bei Arbeitnehmenden, bei denen die Schutzmassnahmen einfach einzuhalten sind und die nur wenig Kontakt mit anderen haben. Wenn Sie sich nicht testen lassen wollen, überlegen Sie am besten, was Sie Ihrer Arbeitgeberin als Alternative vorschlagen können. Möglicherweise können Sie sie zu weniger Tests überzeugen oder dazu, Sie (weiterhin) im Homeoffice arbeiten zu lassen.
Achtung: Wenn Sie sich weigern und dafür keine berechtigten Gründe haben, könnten Ihnen Konsequenzen drohen – etwa eine Verwarnung oder möglicherweise sogar eine Kündigung. Gesetzliche Bestimmungen oder ein Gerichtsurteil gibt es allerdings nicht. Immerhin: Für die Testkosten muss die Arbeitgeberin aufkommen (siehe Frage 6).
Wohl ja. Arzt- oder andere private Termine sind nämlich wenn immer möglich in die Freizeit oder zumindest in die Randstunden zu legen. Wenn dies nicht möglich ist und die Angelegenheit drängt, hat man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin aber das Recht auf freie Zeit. Dies dürfte beim Impfen jedoch nur noch ausnahmsweise der Fall sein. Mittlerweile sind Impftermine nämlich einfach zu erhalten – sogar samstags und sonntags.
Arbeitgeberinnen dürfen ihre Arbeitnehmenden nach dem Zertifikat fragen. Sie können sie aber nicht zum Impfen zwingen. Wollen Arbeitgeberinnen das Zertifikat als Teil ihres Schutzkonzeptes vorsehen, müssen sie vorher die Arbeitnehmenden beziehungsweise eine Arbeitnehmervertretung anhören und das Ergebnis schriftlich dokumentieren.
Übrigens: Die Arbeitgeberin kann auch ein «Zertifikat light» vorsehen. Dieses zeigt nur an, dass ein gültiges Zertifikat vorliegt, nicht aber, ob die betroffene Person geimpft, getestet oder genesen ist.
Ja, denn die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt nach wie vor. Der Arbeitgeber muss zudem alles tun, um die Gesundheit und die Persönlichkeit seiner Mitarbeitenden zu schützen. Das ist Teil seiner Fürsorgepflicht.
Arbeitgeberinnen, die einen Test verlangen, müssen die entsprechenden Kosten selber tragen. Repetitive Tests – also regelmässige betriebsinterne Tests – zahlt der Bund.