Was Stalking bedeutet

«To stalk» heisst «sich heranpirschen» oder «heranschleichen». Der Begriff kommt aus dem englischen Jägerjargon und bezieht sich zumeist auf die zu erlegende Beute.

Gemeint ist ein Verhalten, bei dem jemand eine andere Person wiederholt belästigt, verfolgt oder bedroht. Dadurch fühlt sich diese nicht mehr sicher und ist darin eingeschränkt, ihr Leben frei zu gestalten.

Wie betroffene Menschen leiden

Wer stets mit einem neuen unerwünschten Überfall rechnen muss, büsst enorm viel Lebensqualität ein. Opfer fühlen sich oft hilflos und verzweifelt in dieser vermeintlich ausweglosen Situation.

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Nachstellungen nagen so manchen Menschen am Selbstvertrauen. Sie werden misstrauisch und ängstlich, womöglich fühlen sie sich auch in alltäglichen Situationen unsicher und verfolgt, vielleicht auch sogar im eigenen Zuhause. An einen erholsamen Schlaf ist oft nicht mehr zu denken.

Was das Gesetz aktuell regelt

Der Tatbestand Stalking fehlt in unserem Strafgesetzbuch – zumindest gemäss heutigem Recht. Das heisst aber nicht, dass Stalkerinnen und Stalker immer straflos davonkommen. Je nachdem erfüllt ihr Verhalten andere Straftatbestände.

So kann etwa eine Nötigung vorliegen, wenn die stalkende Person seinem Opfer regelmässig auf dem Arbeitsweg auflauert, so dass dieses einen anderen Weg wählen muss.

Ein Täter macht sich auch strafbar, wenn er die gestalkte Person immer wieder anruft und hörbar ins Telefon atmet – und so eine Fernmeldeanlage missbraucht.

Genauso könnte eine Stalkerin bestraft werden, die sich in den Wintergarten des Opfers schleicht, um es von dort aus zu beobachten.

Oder wenn sie es bedroht, sexuell nötigt, beschimpft oder verletzt.

Was sich ändern soll

Das Parlament will Stalking im Gesetz explizit unter Strafe stellen. Eine eigene Bestimmung im Strafgesetz soll unmissverständlich festhalten, dass Nachstellungen verboten sind. Auch der Bundesrat unterstützt – nach anfänglicher Skepsis – das Vorhaben.

Doch wie genau soll der neue Tatbestand ausgestaltet werden? Darüber ist sich das Parlament noch nicht ganz einig. Stalking soll grundsätzlich nur verfolgt werden, wenn das Opfer die Strafverfolgung will. Das heisst: wenn es fristgerecht einen Strafantrag stellt.

Der Nationalrat möchte aber bei Paarbeziehungen von diesem Grundsatz abweichen. Die Tat soll also von Amtes wegen verfolgt werden, wenn das Opfer mit dem Täter in einer Beziehung ist.

Der Ständerat hingegen findet das keine so gute Idee. Aufgrund dieser Uneinigkeit müssen die Politikerinnen und Politiker erneut über die Bücher – und es dauert noch etwas länger, bis die Sache umgesetzt ist.

Wie Stalkende vorgehen

Nicht alle Täterinnen und Täter verhalten sich gleich. Es ist etwa möglich, dass ein Stalker:

… seinem Opfer unzählige Nachrichten schickt – per Whatsapp, Mail oder auf einer Social-Media-Plattform,
… es telefonisch terrorisiert – also ständig anruft, auch nachts,
… es immer wieder mit Geschenken überhäuft,
… es beobachtet und ihm im Alltag auflauert und es ausspioniert,
… Freunde und Bekannte des Opfers kontaktiert,
… seine Post stiehlt und liest,
… es bei der Polizei oder beim Arbeitgeber falsch anschuldigt,
… im Namen des Opfers Waren bestellt,
… in seinem Namen ein Inserat aufschaltet – etwa für Sexangebote – oder gar eine Todesanzeige veröffentlicht,
… es beschimpft oder verleumdet,
… es bedroht oder (mehr oder weniger) subtile Suizidandeutungen äussert,
… in die Wohnung des Opfers eindringt,
… die Sachen des Opfers kaputt macht, etwa indem er das Auto zerkratzt,
… es körperlich oder sexuell angreift,
… Fake-Profile des Opfers erstellt oder
… online private Informationen veröffentlicht.

Was man als betroffene Person tun kann

  • Klare Grenzen setzen

Zunächst ist eine klare Ansage gefordert: Wer von Stalking betroffen ist, soll der Tatperson ein einziges Mal unmissverständlich klarmachen, dass man keinen Kontakt mehr will. Am besten tut man das, wenn Zeugen dabei sind.

  • Konsequent bleiben

Nach der Ansage gilt es, konsequent zu bleiben. Das heisst: alle Kontaktversuche ausnahmslos und ohne zu zögern zu ignorieren. Abweichungen davon können von der stalkenden Person falsch interpretiert werden.

  • Umfeld informieren

Oft benachrichtigen Betroffene ihr Umfeld nicht. Etwa weil sie ihre Angehörigen vor der Stalkerin oder dem Stalker schützen wollen. Das hat zur Folge, dass sich das Opfer sozial isoliert. Es ist deshalb wichtig, das private und das geschäftliche Umfeld miteinzubeziehen.

  • Beweise sichern

Wer die Belästigungen beweisen kann, hat bessere Karten vor den Behörden. Es ist also wichtig, Geschenke aufzubewahren, Mails zu speichern und Screenshots von Nachrichten zu machen. In einem Tagebuch kann man das Verhalten des Stalkers schriftlich aufzeichnen, indem man Datum und Zeit der unerwünschten Besuche festhält.

  • Sich helfen lassen

Es gibt viele Beratungsstellen, die genau auf solche Fälle spezialisiert sind. Wer sich frühzeitig helfen lässt, kann die richtigen Schritte unternehmen und muss nicht im Stillen leiden. Es gibt keinen Grund, sich fürs Hilfeholen zu schämen.

  • Polizei einschalten

Je früher dem Täter von offizieller Seite deutlich Grenzen gesetzt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Stalking aufhört. Deshalb lohnt es sich, die Behörden einzuschalten. Manche Polizeikorps haben spezialisierte Stalking-Fachleute oder Beratungsstellen. Sie können Stalkerinnen und Stalker unter Umständen vorläufig festnehmen und befristete Kontakt- und Rayonverbote aussprechen.

Was Angehörige machen können

Wenn eine Person aus dem nahen Umfeld gestalkt wird, wollen viele Angehörige selbst aktiv werden. Zum Beispiel, indem sie den Täter zur Rede stellen oder zwischen ihm und dem Betroffenen zu vermitteln versuchen. Doch Opferberatungen raten davon ab.

Angehörige sollten die stalkende Person konsequent abblocken und sie nicht kontaktieren. Besser ist es, die betroffene Person seelisch zu unterstützen. Ihr zuzuhören, Verständnis zu zeigen und ihr vor allem keine Vorwürfe zu machen oder ihre Aussagen anzuzweifeln. Auch hilfreich ist es, sie zur Beratung zu ermutigen und eine passende Stelle herauszusuchen.

Quellen