So werden Bagatelldelikte geahndet
Wer bei einem kleineren Vergehen erwischt wird, kann ohne grossen Aufwand bestraft werden. Das kostet bis zu 300 Franken.
aktualisiert am 4. November 2021 - 18:00 Uhr
Was sind Ordnungsbussen?
Darunter versteht man Bussen für Bagatelldelikte, die in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden.
Gibt es Ordnungsbussen nur bei Verkehrsdelikten?
Nein. Seit dem 1. Januar 2020 werden auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt. Sie drohen etwa auch jemandem, der kifft
, in der Schonzeit fischt oder eine geschützte Pflanze pflückt. Die Übertretungen sind in dieser
Bussenliste zusammengefasst.
Muss man Verfahrenskosten tragen?
Nein. Ordnungsbussen werden in einem vereinfachten Verfahren
abgehandelt, in dem keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wer darf Ordnungsbussen verteilen?
Die Polizei, aber auch Förster, Wildhüter oder andere Beamte einer zuständigen Verwaltungsbehörde. Jedoch nur dann, wenn die zuständige Person die Widerhandlung selbst feststellt – oder wenn jemand beim Fahren geblitzt wird.
Können Beschuldigte verlangen, dass die Polizistin sich ausweist?
Ja. Wer Ordnungsbussen ausstellt, muss sich gegenüber der beschuldigten Person ausweisen. Bei uniformierter Polizei
gilt in vielen Kantonen die Uniform als Ausweis.
Kann ein Polizist selbst festlegen, wie hoch eine Ordnungsbusse ausfällt?
Nein. Die Höhe der Bussen ist in der Bussenliste konkret und klar definiert.
Gibt es auch Bagatelldelikte, bei denen keine Ordnungsbusse möglich ist?
Ja. Zum Beispiel wenn die beschuldigte Person durch ihr Verhalten andere gefährdet oder verletzt oder einen Sachschaden verursacht hat – oder wenn ihr zusätzlich noch andere Straftaten
vorgeworfen werden, die nicht in der Bussenliste stehen.
Sind die Bussen für alle gleich hoch?
Ja. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Keine Ordnungsbussen erhalten Jugendliche, die das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Für sie gilt das Jugendstrafrecht.
Werden die Bussen höher, je öfter man erwischt wird?
Nein. Frühere Ordnungsbussen beeinflussen die Höhe weiterer Bussen nicht. Sie werden auch nicht in ein Register eingetragen
.
Was passiert, wenn man mehrere Bagatelldelikte begeht?
Dann werden die Beträge grundsätzlich zusammengezählt, und es gibt eine Gesamtbusse. Wenn sie höher ist als 600 Franken, wird ein ordentliches Strafverfahren eröffnet.
Kann man für ein Fahrmanöver gleich zwei Bussen erhalten? Lohnt es sich, diese anzufechten? Lesen Sie hier mehr dazu als Beobachter-Mitglied.
Kann man wegen einer Ordnungsbusse den Fahrausweis verlieren?
Nein. Wer nur eine Ordnungsbusse bekommt, darf den Ausweis behalten. Anders kann es bei schwereren Übertretungen aussehen, die einen Strafbefehl nach sich ziehen.
Was gilt, wenn bei einem Verkehrsdelikt nicht bekannt ist, wer gefahren ist?
Dann muss die im Fahrzeugausweis eingetragene Halterin bezahlen – oder den Namen und die Adresse der Person angeben, die gefahren ist. Es nützt also in diesem Fall nichts, sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht
zu berufen.
Wie hoch darf die Ordnungsbusse maximal sein?
300 Franken. Dieses Maximum droht zum Beispiel, wenn jemand Feuerwaffen transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen.
Was ist die tiefste Busse?
10 Franken. Sie blüht etwa Fussgängern
, die den Zebrastreifen nicht benutzen, obwohl er weniger als 50 Meter entfernt ist.
Darf man die Busse in Raten abstottern?
Nein. Wenn nicht der ganze Betrag fristgerecht gezahlt wird, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet – das wird entsprechend teurer.
Wie schnell muss man zahlen?
Man kann die Busse entweder sofort vor Ort zahlen oder innert 30 Tagen.
Was geschieht, wenn man die Zahlungsfrist verpasst?
Dann kommt es zum ordentlichen Strafverfahren. Wer verurteilt wird, muss mit höheren Verfahrenskosten rechnen.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.