Was sind Ordnungsbussen?
Darunter versteht man Bussen für Bagatelldelikte, die in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden.
 

Gibt es Ordnungsbussen nur bei Verkehrsdelikten?
Nein. Seit dem 1. Januar 2020 werden auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt. Sie drohen etwa auch jemandem, der kifft Cannabis Kiffen und die Konsequenzen , in der Schonzeit fischt oder eine geschützte Pflanze pflückt. Die Übertretungen sind in dieser Bussenliste zusammengefasst.
 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Muss man Verfahrenskosten tragen?
Nein. Ordnungsbussen werden in einem vereinfachten Verfahren Gerichtsverfahren So macht man kurzen Prozess abgehandelt, in dem keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Wer darf Ordnungsbussen verteilen?
Die Polizei, aber auch Förster, Wildhüter oder andere Beamte einer zuständigen Verwaltungsbehörde. Jedoch nur dann, wenn die zuständige Person die Widerhandlung selbst feststellt – oder wenn jemand beim Fahren geblitzt wird.
 

Können Beschuldigte verlangen, dass die Polizistin sich ausweist?
Ja. Wer Ordnungsbussen ausstellt, muss sich gegenüber der beschuldigten Person ausweisen. Bei uniformierter Polizei Recht Was darf die Polizei? gilt in vielen Kantonen die Uniform als Ausweis.
 

Kann ein Polizist selbst festlegen, wie hoch eine Ordnungsbusse ausfällt?
Nein. Die Höhe der Bussen ist in der Bussenliste konkret und klar definiert.
 

Gibt es auch Bagatelldelikte, bei denen keine Ordnungsbusse möglich ist?
Ja. Zum Beispiel wenn die beschuldigte Person durch ihr Verhalten andere gefährdet oder verletzt oder einen Sachschaden verursacht hat – oder wenn ihr zusätzlich noch andere Straftaten Straftat begangen So straft der Staat vorgeworfen werden, die nicht in der Bussenliste stehen.

Sind die Bussen für alle gleich hoch?
Ja. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Keine Ordnungsbussen erhalten Jugendliche, die das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Für sie gilt das Jugendstrafrecht.
 

Werden die Bussen höher, je öfter man erwischt wird?
Nein. Frühere Ordnungsbussen beeinflussen die Höhe weiterer Bussen nicht. Sie werden auch nicht in ein Register eingetragen .
 

Was passiert, wenn man mehrere Bagatelldelikte begeht?
Dann werden die Beträge grundsätzlich zusammengezählt, und es gibt eine Gesamtbusse. Wenn sie höher ist als 600 Franken, wird ein ordentliches Strafverfahren eröffnet.

Rechtsratgeber
Mehr zum Thema «Ordnungsbusse: Doppelt bestraft wegen eines Rotlichts?»

Kann man für ein Fahrmanöver gleich zwei Bussen erhalten? Lohnt es sich, diese anzufechten? Lesen Sie hier mehr dazu als Beobachter-Mitglied.

Kann man wegen einer Ordnungsbusse den Fahrausweis verlieren?
Nein. Wer nur eine Ordnungsbusse bekommt, darf den Ausweis behalten. Anders kann es bei schwereren Übertretungen aussehen, die einen Strafbefehl nach sich ziehen.
 

Was gilt, wenn bei einem Verkehrsdelikt nicht bekannt ist, wer gefahren ist?
Dann muss die im Fahrzeugausweis eingetragene Halterin bezahlen – oder den Namen und die Adresse der Person angeben, die gefahren ist. Es nützt also in diesem Fall nichts, sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht Verkehrsunfall Was passiert, wenn ich die Aussage verweigere? zu berufen.
 

Wie hoch darf die Ordnungsbusse maximal sein?
300 Franken. Dieses Maximum droht zum Beispiel, wenn jemand Feuerwaffen transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen.
 

Was ist die tiefste Busse?
10 Franken. Sie blüht etwa Fussgängern , die den Zebrastreifen nicht benutzen, obwohl er weniger als 50 Meter entfernt ist.

Buchtipp
eRatgeber: Rechtsfragen im Strassenverkehr
eRatgeber: Rechtsfragen im Strassenverkehr

Darf man die Busse in Raten abstottern?
Nein. Wenn nicht der ganze Betrag fristgerecht gezahlt wird, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet – das wird entsprechend teurer.
 

Wie schnell muss man zahlen?
Man kann die Busse entweder sofort vor Ort zahlen oder innert 30 Tagen.
 

Was geschieht, wenn man die Zahlungsfrist verpasst?
Dann kommt es zum ordentlichen Strafverfahren. Wer verurteilt wird, muss mit höheren Verfahrenskosten rechnen.

Rechtsratgeber
Lassen Sie sich beraten
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren