Es dämmert, der Schulhausplatz ist leer. Die 15-jährige Lisa schüttelt ihre Spraydose und sprüht ein Graffiti an die Turnhallenwand. Was sie nicht weiss: Eine Überwachungskamera filmt Überwachungskameras Sie werden gerade gefilmt sie. Am nächsten Tag meldet sich die Polizei. Es sei eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung eingegangen. Sie muss auf die Jugendanwaltschaft.

Später in der Nacht gibt es auf dem Bahnhofplatz eine Schlägerei. Ein Jugendlicher landet mit gebrochenen Rippen im Spital. Wer von den fünf beteiligten Jungs sie verursacht hat, ist unklar. Sie werden auf der Stelle verhaftet. Einer der Schläger ist der gut 16-jährige Tim. Auch hier schaltet sich die Jugendanwaltschaft ein.

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Strafmündig ist ein Kind schon mit 10

Was kommt auf Lisa zu, was auf Tim? Die Beispiele sind fiktiv, die Straftaten nicht. Generell gilt in der Schweiz: Ab 10 Jahren können Kinder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Man spricht von «Strafmündigkeit». Bis zum 18. Lebensjahr gilt für sie das Jugendstrafrecht.

Das Ziel des Jugendstrafrechts: die Gefahr von Rückfällen minimieren. «Jugendliche in der Adoleszenz überschreiten schneller Grenzen», sagt Patrik Killer, leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich. Die grössere Bereitschaft, Risiken einzugehen, lasse sich auch hirnorganisch erklären Beobachter-Rätsel Baustelle Pubertätshirn . «Die Persönlichkeit ist bei Jugendlichen weniger gefestigt – da kann man mit mehr Erfolg Einfluss nehmen als bei erwachsenen Straftätern.»

Genau das berücksichtigt das Jugendstrafgesetz. Nicht die Tat selbst, sondern der Täter oder die Täterin steht im Fokus. Es bietet viele Möglichkeiten, auf die Situation und den Entwicklungsstand des Jugendlichen einzugehen – viel mehr als das Erwachsenenstrafrecht.

Bei den Sanktionen unterscheidet das Jugendstrafrecht zwischen Strafen und Schutzmassnahmen. Beide können miteinander kombiniert werden.

Mögliche strafrechtliche Folgen für Jugendliche

Strafen werden verhängt, wenn Jugendliche schuldhaft gehandelt haben. Das heisst, wenn sie fähig sind, das Unrecht ihrer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Das Gesetz erlaubt aber auch, dass Jugendliche Jugendliche Rechtsfragen im Alltag für Delikte nicht bestraft werden. Und zwar dann, wenn sie durch die Folgen ihrer Tat so schwer betroffen sind, dass eine Strafe unangemessen erscheint. Beispiel: Ein Teenager läuft bei Rot über die Strasse, wird angefahren und erleidet schwere Verletzungen.

Eine Befreiung von der Strafe ist auch möglich, wenn die Schuld und die Folgen der Tat gering sind oder der Jugendliche den Schaden durch eigene Leistung wiedergutmacht.

Die Jugendanwaltschaft oder das Jugendgericht können verschiedene Formen der Strafe anordnen:

  • Verweis: Schriftliche Missbilligung
  • Persönliche Leistung: Gratiseinsatz zugunsten von sozialen Einrichtungen Bussen Gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe bezahlen? oder Betrieben im öffentlichen Interesse. Bei zum Tatzeitpunkt unter 15-Jährigen höchstens zehn Tage, bei älteren bis zu drei Monate. Zusätzlich kann der Jugendliche verpflichtet werden, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.
  • Busse: Erst ab 15 (Tatzeitpunkt). Höchstens 2000 Franken, unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse
  • Freiheitsentzug: Nur für eine schwere Tat ab 15 (Tatzeitpunkt); maximal für ein Jahr. Bei besonders schwerwiegenden Delikten und ab 16 bis zu vier Jahre

Mögliche Schutzmassnahmen für Jugendliche

Wenn Jugendliche eine besondere erzieherische Betreuung oder therapeutische Behandlung brauchen, wird eine Schutzmassnahme angeordnet. Dabei ist es irrelevant, ob sie schuldhaft gehandelt haben.

Die Eltern müssen sich an den Kosten beteiligen; dabei werden ihre finanziellen Verhältnisse berücksichtigt. Schutzmassnahmen müssen aufgehoben werden, wenn sie den Zweck erfüllt haben. Auf jeden Fall enden sie mit 25.

Mögliche Schutzmassnahmen sind:

  • Aufsicht: Die Erziehungsberechtigten werden beraten und begleitet.
  • Persönliche Betreuung: Die Eltern werden in der Erziehung unterstützt, der Jugendliche persönlich betreut. Die Betreuungsperson kann Befugnisse bezüglich Erziehung, Behandlung und Ausbildung erhalten. Die elterliche Sorge wird entsprechend beschränkt.
  • Ambulante Behandlung: Falls der Jugendliche unter einer psychischen Störung oder einer Sucht leidet, kann eine Therapie angeordnet werden.
  • Unterbringung: Kommt nur zum Zug, wenn notwendige Erziehung und Behandlung nicht anders sichergestellt werden können. Die Unterbringung erfolgt bei Privaten oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen.

Weitere Folgen für Jugendliche

Ausser Strafe und Schutzmassnahme müssen straffällige Jugendliche:

  • Schadenersatz leisten: Wenn durch das Delikt ein finanzieller Schaden verursacht wurde.
  • Genugtuung leisten: Wenn das Opfer grosse Schmerzen oder seelische Verletzungen erlitten hat.
  • Verfahrenskosten übernehmen: Die Höhe ist je nach Kanton verschieden.

Lisa, die beim Sprayen erwischt wurde, erscheint zusammen mit ihren Eltern bei der Jugendanwaltschaft. Als gesetzliche Vertreter haben sie das Recht, dabei zu sein. Lisa ist weder in der Schule auffällig noch hat sie Vorstrafen; sie braucht keine Schutzmassnahme. Als Strafe muss sie drei Tage in der Küche eines Altersheims arbeiten. Hinzu kommen eine Verfahrensgebühr von 140 Franken und happige 2000 Franken Schadenersatz für die Schule.

Die Jugendanwältin redet Lisa ins Gewissen. Sie habe jetzt einmal einen «Seich» gemacht. Nach ihrem Einsatz im Altersheim werde man die Sache ad acta legen – «aber wir wollen dich auf keinen Fall ein zweites Mal hier sehen».

Tim wird nach der Verhaftung durch die Jugendanwaltschaft vernommen. Er gibt zu, dass er an der Schlägerei beteiligt war, und wird innert 48 Stunden aus der Haft entlassen. Der Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft stellt fest, dass bei Tim die Tagesstruktur fehlt. Er hat keine Lehrstelle Junge verpassen Anschluss Nach der Schule in die Leere , ein problematisches soziales Umfeld, kifft viel. Regeln interessieren ihn nicht, deshalb hat er auch Probleme mit den Eltern.

Der Sozialarbeiter kommt zum Schluss: Tim braucht dringend eine Struktur, eine persönliche Betreuung wird angeordnet. Wichtig ist, dass die Eltern mitziehen, sie sollen die erzieherischen Probleme weitgehend selber lösen können. Ein Arbeitstraining in einer Orientierungswerkstatt soll Tim helfen, seine Chancen zu verbessern und eine Lehrstelle zu finden. Das soll ihm eine Perspektive geben und Rückfällen vorbeugen. Die Eltern müssen sich an den Kosten beteiligen.

Zusätzlich erhält Tim als Strafe einen bedingten Freiheitsentzug von 30 Tagen – mit einer Probezeit von anderthalb Jahren. Sollte er in dieser Zeit erneut straffällig werden, muss er die Tage absitzen. Zudem ist es möglich, dass die Unfallversicherung des Opfers verlangt, dass er die Behandlungskosten übernimmt.

Was passiert nach einer jugendlichen Straftat?

Wenn die Jugendanwaltschaft zum Schluss kommt, dass eine Straftat vorliegt, erlässt sie einen Strafbefehl. Dagegen kann innert zehn Tagen Einsprache Strafbefehl Wann lohnt sich eine Einsprache? erhoben werden.

Das Jugendgericht entscheidet, wenn der Sachverhalt strittig ist, wenn es um eine Unterbringung geht, eine Busse von mehr als 1000 Franken oder einen Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten.

Den Entscheid anfechten können urteilsfähige Jugendliche selber, ihre gesetzliche Vertretung (meist die Eltern) oder ein von den Behörden eingesetzter Verfahrensvertreter.

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