Während und nach der Pandemie konnte die Industrie nicht schnell genug Neuwagen liefern. So erlebten Occasionen einen Boom. Das zog auch Betrüger an, wie ein kürzlich vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelter Fall zeigt.

Ein Occasionshändler kaufte einen stark mangelhaften SUV der südkoreanischen Marke Ssangyong für weniger als 100 Franken. Der Fahrzeugrahmen war völlig durchgerostet und drohte durchzubrechen – dann wäre weder Bremsen noch Lenken möglich gewesen. 

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Trotz des desolaten Zustands verkaufte der 30-jährige Händler das Auto für 11’900 Franken an einen Rentner weiter. Er behauptete, das Fahrzeug sei vorgeführt und betriebssicher. Der ahnungslose Rentner legte zwischen April und September 2019 rund 5000 Kilometer mit der Rostlaube zurück, bevor der Schwindel aufflog. In einem zweiten Fall übertölpelte der Händler die Kontrolleure des Strassenverkehrsamts und verkaufte anschliessend einer Frau ein Auto.

Die Opfer hatten in doppelter Hinsicht Glück: Es kam durch die schrottreifen Autos niemand zu Schaden, und die Schwindeleien flogen auf. Der Occasionshändler wurde nun vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt. Die Geprellten erhielten das Geld von ihm zurück. 

Damit man gar nicht erst in so eine Situation kommt, sollte man beim Kauf eines Occasionsautos ein paar Dinge beachten:  

1. Testen und bewerten
Ohne Besichtigung und Probefahrt läuft nichts. Dabei kann man auch das Serviceheft und den Kilometerstand überprüfen. Auch «frisch ab MFK» ist keine Qualitätsangabe, es bedeutet lediglich, dass das Auto vor kurzem bei der Motorfahrzeugkontrolle die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt hat. 

Vertuschte oder versteckte Mängel sind besonders für Laien schwer zu erkennen. Deshalb lohnt sich eine genauere Prüfung des Autos – vor dem Kauf. Der TCS bietet einen umfassenden Occasionstest an. Dabei werden Motor und Getriebe, Bremsen, Räder und Elektronik geprüft. Für Mitglieder gibt es den Test ab 120 Franken, für Nichtmitglieder ab 190 Franken. 

2. Vertrag und Garantie bei einer Occasion
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist viel wert. Er hilft, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Bekannte Mängel sowie Eckwerte wie der Kilometerstand sollten im Vertrag festgehalten werden. Halten Sie besondere Zusicherungen, die Ihnen der Verkäufer macht, schriftlich fest. Auch die Garantie ist wichtig: Je älter und günstiger das Auto ist, desto eher schliessen Verkäufer die Garantie aus. Denn sonst müssen sie laut Gesetz zwei Jahre für Mängel geradestehen, die bei der Übergabe vorhanden, aber dem Käufer nicht bekannt waren. Käufer sollten die Bestimmungen genau studieren: Gibt es Ausschlüsse? Welche Ansprüche gelten? 

3. Dem ersten Eindruck trauen 
Die Fahrzeuge und der Verkaufsbetrieb sollten einen guten Eindruck machen, gepflegt sein und ordentlich präsentiert werden. Und: Verfügt der Händler über eine aktuelle und informative Website?

4. Wie vertrauenswürdig ist der Occasionshändler?
Verkäufer, die Mitglied beim Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) sind, müssen gewisse Mindeststandards erfüllen. Im AGVS-Ehrenkodex ist etwa festgehalten, wie man sich gegenüber Kunden verhalten sollte.

5. Occasionsautos am besten bar zahlen
Beim Kauf von Occasionsautos ist es von Vorteil, das Fahrzeug direkt bei der Abholung zu bezahlen – mit Bargeld oder einer Bezahl-App. Das schafft klare Verhältnisse.

Schlichtungsverfahren hilft bei Problemen

Wenn es nach dem Kauf zu unlösbaren Konflikten kommt, können kostenlose, regionale Schlichtungsstellen von TCS und AGVS vermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer TCS-Mitglied und der Verkäufer AGVS-Mitglied ist.