Ein Strafbefehl kann erlassen werden, wenn genügende Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen oder die beschuldigte Person geständig ist. Als Beweismittel gilt zum Beispiel die Aussage der Polizistin. Aber: Auch eine Polizistin kann sich irren.

Sie können innerhalb von zehn Tagen Einsprache erheben. Einfach zu behaupten, dass man etwas nicht gemacht habe, reicht aber nicht. Man muss gute Argumente oder Beweise haben, die das Gericht oder die Staatsanwaltschaft an der Aussage der Polizistin zweifeln lassen.

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Legen Sie der Einsprache also entsprechende Belege bei. Zum Beispiel eine Liste Ihres Telefonanbieters, auf der alle Anrufe aufgeführt sind. 

Achtung: Falls der Staatsanwalt und später das Gericht trotzdem an der Verurteilung festhalten, müssen Sie mit Verfahrenskosten von 1000 Franken und mehr rechnen. Die Einsprache ist also nur sinnvoll, wenn Sie Beweise haben, die Sie tatsächlich entlasten.

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