Was Velofahrer dürfen – und was nicht
Auf der Autobahn haben Velos nichts verloren. Was ist mit der Busspur? Dem Zebra-Streifen? Diese Regeln sollten nicht nur Velofahrerinnen und Velofahrer kennen.
aktualisiert am 25. März 2024 - 12:56 Uhr
Das Video ging viral: Seelenruhig radelten drei Velofahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn A7 dahin. Ein Autofahrer filmte das Trio – und verständigte die Polizei.
Mit dem Velo auf der Autobahn zu fahren, ist verboten. Den Männern droht ein ordentliches Verfahren, nicht bloss eine Ordnungsbusse. Das kann sie schnell mehrere Hundert Franken kosten. Ein teurer Ausflug also – und auch gefährlich.
Aber was dürfen Velofahrer eigentlich – und was nicht? Wir geben einen Überblick.
Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt. Die Busse beträgt 40 Franken. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren. Aber bitte rücksichtsvoll.
Die Busspur gehört dem Bus. Velofahrer dürfen sie nur benutzen, wenn es auf der Strasse so markiert ist. Auch Tramspuren sind für Trams reserviert. Für die Busse, die man mit dem Velo riskiert (30 Franken), gibts im Veloladen drei neue Schläuche.
Mit 30 km/h durch die 20er-Zone? Sollte man besser nicht machen, weil es gefährlich ist. Geschwindigkeitsbussen drohen Velofahrerinnen und Velofahrern aber nicht. Der Grund: Anders als bei Autos ist bei Velos ein Tacho nicht obligatorisch – Velofahrerinnen und Velofahrer können also nicht wissen, ob sie schneller unterwegs sind als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die Polizei kann aber Velofahrer, die besonders rücksichtslos herumkurven, büssen oder – wenn sie andere gefährden – im Extremfall sogar ein ordentliches Strafverfahren einleiten. Wichtig zu wissen: Für schnelle E-Bikes (mit gelben Nummern) gilt ab April 2024 eine Tachopflicht – und bereits heute können E-Bike-Fahrer wegen zu schnellem Fahren gebüsst werden.
Vorgeschrieben ist ein «ruhendes Licht», vorne (weiss) und hinten (rot), das nachts auf 100 Meter Entfernung zu sehen ist. Reine Blinklichter genügen also nicht. Abnehmbare Leuchten sind hingegen okay. Das Licht muss bei Dunkelheit zwingend eingeschaltet sein, sonst sind Bussen von 20 bis 60 Franken möglich, je nachdem ob man auf einer beleuchteten oder unbeleuchteten Strasse unterwegs ist oder in einem Tunnel. Ebenfalls vorgeschrieben sind Rückstrahler, und zwar vorne, hinten und an den Pedalen. Ausgenommen davon sind Moutainbikes und Rennvelos mit Klickpedalen.
Seit April 2022 muss bei E-Bikes das Licht auch am Tag eingeschaltet sein. Wers nicht macht, riskiert 20 Franken Busse. Die Vorschrift gilt für alle E-Bikes, nicht nur für solche mit gelber Nummer. Anders als bei Velos müssen die Lichter fest angebracht sein.
Sie gelten auch für Velos. Sie zu überfahren, ist verboten. Anders für Fussgänger: Wer zu Fuss über eine Strasse mit Sicherheitslinie geht, darf sie überqueren. Hier gilt allerdings: Wenn in der Nähe ein Fussgängerstreifen ist, muss man diesen benutzen.
Gezielte Kontrollen gibt es kaum. Trunkenheit beim Velofahren ist aber ein Vergehen. In der Theorie gilt die 0,5-Promille-Regel, wie beim Auto- oder Töfffahren. In der Praxis kommt es aber meist erst bei deutlich höherem Pegel zu einer Busse. Auch ein Velofahrverbot – zum Beispiel für einen Monat – ist möglich. Im schlimmsten Fall kann einem sogar der Fahrausweis entzogen werden, wenn die Polizei starke Hinweise auf eine Alkohol- oder Drogensucht sieht.
Wenn ein Veloweg ausgeschildert ist, müssen Velofahrer ihn benutzen. Wer auf der Strasse fährt, riskiert 30 Franken Busse. Anders ist es, wenn auf den blauen Fussweg-Schildern «Velos gestattet» steht. Hier dürfen Velos fahren, sie müssen aber nicht.
Zu zweit nebeneinanderfahren ist in speziellen Situationen erlaubt:
- in Gruppen mit mehr als 10 Personen
- auf Velowegen
- in Begegnungszonen
Sonst nicht.
Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen über den Fussgängerstreifen fahren, sie haben aber keinen Vortritt. Den haben nur Fussgänger.
Auch Velofahrerinnen und Velofahrer müssen Verkehrssignale beachten – insbesondere die Signale «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» und «Einfahrt verboten». Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt Velos die Durchfahrt. Ansonsten sind 30 Franken Busse fällig, wenn die Polizei einen erwischt.
Hinweis: In einer früheren Version schrieben wir: Erst mit der Einführung der Tacho-Pflicht im Jahr 2024 können Lenker von schnellen E-Bikes wegen zu schnellen Fahrens gebüsst werden. Richtig ist, dass heute schon eine Busse droht, wenn man mit dem schnellen E-Bike geblitzt wird. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.
Gibt es Situationen, bei denen Sie unsicher sind, was gilt? Schreiben Sie einen Kommentar – wir geben Antwort.
Wie bei den Vierrädern gelten auch für Zweiräder gewisse Regeln. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, welche speziellen Verkehrsregeln Velofahrer beachten sollten, wie Sie und Ihre Kinder mit dem Drahtesel am sichersten unterwegs sind und ob auf dem Velo eine Helmpflicht gilt.
13 Kommentare
Wie sieht es denn mit den Regeln für E-trottis aus, das würde nicht nur mich Wunder nehmen...
Mich würde interessieren welche Regeln auf den sogenannten "Veloautobahnen" gelten.
Zu zweit nebeneinanderfahren ist nicht nur auf Velowegen erlaubt, sondern auch auf signalisierten Velorouten auf Nebenstrassen, aber nur, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern. Wenn ein Auto die nebeneinanderfahrenden Velos nicht überholen kann, weil ein anderes Fahrzeug entgegen kommt, gilt das nicht als Behinderung. Nur wenn ein Überholen generell nicht möglich ist.
Darf jemand, der die Verkehrsregeln und - tafeln nicht kennt, überhaupt Velo fahren? Wenn ja, wer hindert sie daran und welches Gesetz gilt da?