Unispital-Whistleblower unterliegt vor Gericht
Der Arzt, der die Missstände an der Herzklinik des Zürcher Unispitals aufgedeckt hat, wurde entlassen. Das sei rechtens, entschied nun das Verwaltungsgericht – und rügte auch die Spitaldirektion.
Veröffentlicht am 30. November 2021 - 16:56 Uhr
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden: Die Entlassung des Herzchirurgen und leitenden Arztes André Plass durch die Direktion des Universitätsspitals Zürich (USZ) war rechtens. Zwischen ihm und seinem Vorgesetzten, dem Klinikdirektor Francesco Maisano, habe ein Konflikt bestanden, der so verhärtet gewesen sei, dass er nur durch die Auflösung einzelner Anstellungsverhältnisse habe beruhigt werden können. Das Universitätsspital trennte sich in der Folge auch von Klinikdirektor Maisano.
Plass hatte als Whistleblower auf verschiedene Missstände an der Klinik für Herzchirurgie aufmerksam gemacht. Diese Meldungen waren gemäss Gericht «durchaus berechtigt». Er habe dabei aber «eine regelrechte Kampagne gegen den Klinikdirektor und diejenigen Mitarbeitenden geführt, die er zum ‹Team› des Klinikdirektors zählte». Damit sei er zu «einem massgeblichen Akteur des bestehenden Konflikts» geworden. Zudem habe er «die Teilnahme an klärenden Gesprächen verweigert».
Für das Zerwürfnis trage aber auch die Spitaldirektion Verantwortung. Sie habe keine Massnahmen gegen das «generell schwer gestörte» Betriebsklima an der Herzklinik ergriffen, so das Urteil.
Erstaunen über Urteil
«Der Fall zeigt exemplarisch, was in einem Unternehmen passiert, das ungenügende Regeln zu den Rechten und Pflichten hat für den Fall, dass Arbeitnehmende Unregelmässigkeiten feststellen», sagt Martin Hilti von Transparency Schweiz. Solche Regeln seien fest in die Betriebskultur einzubinden, die Führung müsse Verantwortung übernehmen, Abklärungen treffen und die Missstände beheben.
André Plass sagt, ihn erstaune die Argumentation des Gerichts. «Ich habe, soweit möglich, Gespräche gesucht und geführt, um unter anderem meine berechtigten Meldungen zu untermauern. Ich sehe nicht, was ich hätte anders machen können. Damals gab es am USZ noch nicht eine Whistleblowing-Meldestelle, wie sie jetzt geplant ist.»
Die Meldungen von Plass haben mehrere Untersuchungen ausgelöst, die Missstände an Klinik für Herzchirurgie bestätigt haben. Der Beobachter hatte ihn dafür als einen von sieben Kandidatinnen und Kandidaten für den diesjährigen Prix Courage nominiert.
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2 Kommentare
"Chapeau" dem/der WhistleblowerIn, welche/r das Rückgrat besitzt, Missstände im Schweizer "Gesundheits-Un-Wesen" aufzudecken!!
Allerdings müsste man die richtigen Leute finden, dieses "Menschen ausbeuterische" Un-Wesen endlich "auszumisten"!!!
DAS ist äusserst schwierig, da es in den meisten Bereichen Zuständige gibt, welche "lukrativen Lobbyismus" aktiv und seit Jahren betreiben (BAG, Spital-Klinik-Heim-Managements..., Gesundheits-Direktoren-Konferenz, ParlamentarierInnen......!!
EIGENINTERESSEN-Verfolgung, Habgier, ist das Thema!!!
https://www.srf.ch/audi…
Am 18.11.21 im Tagesgespräch (SRF1) David Schwappach zur Fehlerkultur im Schweizer Gesundheitswesen.
Leider hat er ohne Ausnahme Recht mit seinen, sagen wir mal, Anschuldigungen. Dieser Missstand sieht sich über das ganze Gesundheitswesen. Da gehören auch alle Pflege und Altersheime dazu.
Fehler und seien sie noch so unbedeutend müssen im Team mit der Geschäftsleitung zusammen geregelt werden und dabei alles unternommen wird, dass solche Vorfälle nicht passieren. Geschäftsleitungen sollen froh sein, dass es solche Mittarbeiter gibt, welche zeigen, dass etwas nicht richtig läuft.
Es müsste unbedingt die Schweigepflichtregel angepasst werden.
Wenn Fehler passieren, ist es falsch den oder die jenige/n einfach vor die Türe zu setzen und gut ist.
Ein Apell von mir an die Politik diesen teilweise tragischen Missstand mit einer Schweizweiten einheitlichen Meldestelle zu beenden. Herr Plass und viele andere besonders Pflegefachpersonen sind davon betroffen.