Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig: Sind alle aufgeführten Positionen auch tatsächlich erbracht worden? Entspricht der Taxpunktwert dem offiziell vom Zahnarzt kommunizierten Wert? Vergleichen Sie die verrechneten Taxpunkte mit den im Zahnarzttarif angegebenen Werten.
Die maximale Punktzahl darf nur verrechnet werden, wenn es sich in Ihrem Fall um einen besonders komplizierten Eingriff gehandelt hat.
Die Zahnarzttarife haben wir für Sie in diesem PDF-Dokument bereitgestellt.
Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Rechnung zu hoch ausgefallen ist.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie sich an eine der kantonalen Begutachtungskommissionen wenden. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft des Zahnarztes bei der SSO. Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz bietet Ihnen dabei Unterstützung.
Weiterhelfen kann möglicherweise auch der Kantonszahnarzt. Kontaktadressen der Begutachtungsstellen und der Kantonszahnärzte haben wir für Sie in diesem PDF-Dokument bereitgestellt.
Lassen Sie sich die von Ihrem Zahnarzt vorgeschlagene Behandlung genau erklären. Sie sollte sich nach dem Zustand Ihrer Zähne und Kiefer sowie nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten richten.
Nicht alle möglichen Zahnbehandlungen sind medizinisch notwendig und sinnvoll. Zum Teil bezwecken sie auch lediglich eine Verbesserung der ästhetischen Gesamtwirkung oder des Kaukomforts.
Meistens sind verschiedene Behandlungsvarianten denkbar.
Zögern Sie nicht, mit dem Zahnarzt über Ihre finanziellen Möglichkeiten zu sprechen und auch für kleinere Behandlungen einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Den Voranschlag können Sie mit einer Patientenorganisation wie der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz besprechen.
Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie sich für eine umfangreiche, teure Behandlung entscheiden oder wenn Sie Zweifel an der vorgeschlagenen Behandlung und deren Kosten haben.
Holen Sie eine Zweitmeinung ein. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt offen über diese Absicht. Lassen Sie sich die bereits erstellten Unterlagen (etwa Röntgenbilder) aushändigen. Das ist Ihr Recht.
Eine echte Zweitmeinung umfasst eine erneute Untersuchung und Behandlungsplanung und ist deshalb kostenpflichtig. Sie soll die Frage klären, ob der Erstzahnarzt Sie umfassend beraten hat und ob der Kostenvoranschlag plausibel ist.
Schliessen Sie für Ihre Kinder eine Zahnversicherung ab. Der Abschluss sollte vor dem fünften Lebensjahr erfolgen, da nachher ein zahnärztliches Attest notwendig ist.
Für Erwachsene lohnt sich in der Regel eine Zahnversicherung über die Jahre gerechnet nicht, da die Prämien und Selbstbehalte bei Erwachsenen hoch sind und nur jährliche Kosten bis zur vertraglichen Höchstleistung übernommen werden.
Prüfenswert ist der Abschluss, wenn jährlich grössere Zahnbehandlungen nötig sind, zum Beispiel bei hoher Kariesanfälligkeit trotz guter Mundhygiene oder bei Mundtrockenheit wegen regelmässiger Medikamenteneinnahme.
Der Beobachter-Gesundheits-Newsletter. Wissen, was dem Körper guttut.
Lesenswerte Gesundheitsartikel mit einem wöchentlichen Fokusthema. Jeden Montag.