Wann darf sich die Kesb in die Erziehung einmischen?
Wenn Eltern mit der Erziehung der Kinder überfordert sind, ihre Sprösslinge vernachlässigen, sie in ihrer Entwicklung nachhaltig stören oder gar gefährden, kann der Staat eingreifen.
aktualisiert am 3. Januar 2019 - 11:51 Uhr
Die Behörden dürfen sich nicht grundlos und willkürlich in die Erziehung einmischen, denn diese ist Sache der Eltern. «Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen», heisst es im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB).
Die Erziehung der Kinder ist somit das Recht und gleichzeitig die Pflicht der Eltern. Die Behörden haben dann einzugreifen, wenn die Eltern masslos überfordert sind, ihre Sprösslinge vernachlässigen, sie in ihrer Entwicklung nachhaltig stören oder sogar gefährden. Dem Staat und den Behörden steht in solchen Fällen eine ganze Palette von Massnahmen zur Verfügung, die im ZGB beschrieben sind.
Ermahnung (Art. 307 ZGB)
Es ist den Behörden gestattet, die Eltern bezüglich ihrer Pflichten zu ermahnen und ihnen Empfehlungen oder Weisungen zur Erziehung und Ausbildung des Kindes zu geben. Es kann auch eine geeignete Person oder Stelle bestimmt werden, der Einblick und Auskunft zu geben ist.
Beistandschaft (Art. 308 ZGB)
Es kann ein Beistand ernannt werden, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt. Dem Beistand können gewisse Befugnisse übertragen werden, mit der Möglichkeit einer Einschränkung der elterlichen Sorge.
Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB)
Diese Massnahme ermöglicht eine Fremdplatzierung des Kindes gegen den Willen der Eltern. Dabei handelt es sich um einen schweren Eingriff ins Familien- und Privatleben. Aus sozialer Sicht erfordert diese Massnahme Besonnenheit, Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz.
Entziehung der elterlichen Sorge (Art. 311/312 ZGB)
Diese Massnahme wird getroffen, wenn sich die Eltern wegen Unfähigkeit, Unerfahrenheit oder Krankheit nicht um die Kinder kümmern können oder wenn sie ihre Pflichten grob verletzt haben. Anstelle der Eltern wird ein Vormund zum gesetzlichen Vertreter der Kinder ernannt. Meist allerdings reicht die Ernennung eines Beistands oder die Aufhebung der elterlichen Obhut aus.
Bei einer Fremdplatzierung haben die Eltern das Recht auf eine persönliche Beziehung zu ihren Kindern. Entsprechende Bemühungen werden sogar unterstützt, falls nicht wichtige Gründe dagegensprechen. Das Bundesgericht präzisierte bereits 1988, dass im Streitfall in der Regel die Interessen der Eltern weniger stark zu gewichten seien als das Kindswohl.
Frage: Mein Sohn, 12, hat einen Beistand. Ich beantrage, diesen zu wechseln. Die Kesb mailt mir, man hole mein Kind morgen von der Schule ab, um es anzuhören. Darf sie das?
Grundsätzlich müssen Kinder ab sechs Jahren zu allen Belangen angehört werden, die ihre Interessen betreffen. Etwa bei einer Scheidung oder eben auch, wenn sie einen anderen Beistand erhalten sollen. Dadurch soll sich die Behörde ein Bild von den Wünschen und Bedürfnissen des Kindes machen können – und das Kind soll sie der Behörde gegenüber selber mitteilen können.
In Ihrem Fall ist die Kesb nicht ideal vorgegangen. Eine Einladung zur Anhörung sollte immer auch schriftlich ans Kind persönlich gehen, altersgerecht formuliert und wenn möglich frühzeitig. Die Dauer der Anhörung, Sinn, Zweck und Ablauf sollten genannt sein.
Fachleute empfehlen, dass die Anhörung bei der Behörde stattfinden soll. Denn im persönlichen Umfeld erlebt sie das Kind oft als Eindringen in die Privatsphäre. Viele Kinder fühlen sich dort nicht genügend frei, offen zu sprechen. Versuchen Sie doch, mit der Kesb ein anderes Vorgehen zu vereinbaren.
Cornelia Döbeli
Bezüglich der Kompetenzen und Aufgaben der Kesb existieren zuweilen viele falsche Annahmen. Dabei ist der Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde per Gesetz festgelegt. Beobachter-Mitglieder erhalten in der Checkliste «Aufgaben der Kesb» eine Aufstellung darüber, in welchen Fällen die Behörde aktiv ist.
3 Kommentare
Diese Behörde sollte endlich schliessen! Sie Urteilen und Handeln wie es ihnen gerade passt. Ab dem 8 Monat Schwangerschaft hatte ich keine Ruhe mehr und seit 6 Jahren suchen sie die kleinsten Dinge die völlig normal sind um es zu einem grossen ganzen zu machen. Mein Sohn geht in eine Heilpädagogische Schule aus gründen seiner Entwicklung Verzögerung. Alle Berichte waren immer Positiv, die Kindergarte Lehrerin spricht nur Positiv über seine Fortschritte. Nun wurde ein Gutachten beantragt und die Gutachter der EB wollen ihn in ein Internat stecken! Sie haben ihn genau 1,5 Stunden gesehen, und auf einmal werden all die vorherigen Seiten in ihrem Ordner einfach vergessen.
Ich war selbst in einem Internat, ich hatte das Glück nur 3 Jahre durch diese Hölle zu gehen, mein Sohn allerdings ist erst 6. Das wird ihn Psychisch zerstören.
Der KESB ist dies völlig egal, sie brauchen für das neue Schuljahr wieder Platzfüller in den Internaten!
Die Kesb ist ein Witz!
850Fr Unterhalt, bei einem Monatslohn von 1850Fr Brutto.
Und dann dürft ich mein Sohn erst sehen, wenn ich es bezahlt habe👍
Aber ich gibt noch Hoffnung!!!
EU - Gerichtshof 🖕🖕🖕
Ha, ha, nicht dass ich lache... kesb macht sich Arbeitsbeschafung. Unfähige Mitarbeiter habe ich erlebt. Reden in meiner Abwesenheit mit meinen Kindern, sugestieren ihnen, dass sie lügen. Schaffen Probleme dort wo es sie nicht gibt. Wie z. B. 100 m2 4.5 Zi. Wohnung für 5 Personen, und weil sich die kleinen ein Zimmer teilen. Entschuldigung, aber das ist lächerlich!
Mein Sohn wurde 5 Jahre lang in der Schule gemobbt. Bei jedem Auffordern der Schule ernstere Massnamen als Schulsozialarbeit zu unternehmen, bekamen wir Eltern den Vorfurf, dass unser Sohn schlechte Noten hat und nicht regelmässig in die Schule kommt, und dass mit ihm etwas nicht stimmt. Nie sind sie darauf eingegangen, dass der Grund dafür das Mobbing ist. Unter anderem, körperliche Misshandlung und sexuelle Belästigung.
Auch als das Kind im fünften Jahr von der Ärztin drei Monate krank geschrieben wird und von Jugenpsyhiatrin bestätigt wird, dass ihn die Situation in der Schule psychisch belastet, reagieren sie nicht. Wieder kommt der Vorwurf, wir Eltern übertreiben. Eine Versetzung in ein anderes Schulhaus lehnt die Schulleiterin ab, weil "das Dorf darüber redet". Das war ihre Begründung! Stattdessen, verspricht sie Einzelbeschulung für unseren Sohn in den ersten Wochen, und eine zusätzliche Person einzustellen, die über die Jungs wachen soll. Nichts davon wurde umgesetzt, nur ganze vier Tage Einzelbeschulung bekam er und musste danach vollzeit in die alte Klasse einsteigen. Er wurde natürlich krank, bekam wieder seine typischen Symptome, kam für eine Woche nicht in die Schule, Schulleiterin macht Gefärdungsmeldung beim kesb, weil "wir Eltern unsere Pflicht nicht erfüllen". Echt eine Sauerei!
Kesb Mitarbeiterin interessieren die Fehler der Schule nicht, "sie sind nicht die richtige Anlaifstelle dafür", sagt sie mir... Die Schulleiterin kann sie nicht mehr erreichen, da sie zu dieser Zeit nur eine Stellvertrettung war...
Tja, stattdessen kommen nur lächerliche Begründungen für einen möglichen Beistand, wie z. B. "kleine" Wohnung und ein Lohn, weil nur mein Mann arbeitet. Entschuldigung, aber das ist für mich höchst unprofessionell.