Ob aufmüpfige Wuschellocken oder hüftlange Seidenfäden: Perfekt gestylte Haarpracht geht ordentlich ins Geld. Langhaarige zahlen rasch über 200 Franken, Kurzgeschnittene etwas weniger.

Die Preisbekanntgabeverordnung bestimmt den Zeitpunkt, zu dem der Preisschock erfolgen soll: bevor sich Kundinnen und Kunden auf den gepolsterten Stuhl setzen. So muss der Preis zusammen mit dem Angebot bekannt gegeben werden, in Form eines Preisanschlags, einer Liste oder eines Katalogs.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Rechtsratgeber
Merkblatt «Preise von Coiffeur und Kosmetikerin»

An welche Regeln müssen sich Coiffeusen und Kosmetiker bei den Preisen halten? Beobachter-Mitglieder finden im Merkblatt «Preise von Coiffeur und Kosmetikerin» Antworten auf häufige Fragen.

Die Coiffeurpreise müssen gut lesbar, klar und unmissverständlich sein. Die Informationen müssen der Kundschaft stets zur Hand sein, ohne dass sie danach fragen müssen. Eine bloss mündliche Information genügt nicht.

Die Saloninhaberinnen und -inhaber sind verantwortlich dafür, dass die Bestimmungen über die Preisbekanntgabe eingehalten werden. Die Kantone müssen die Preisanschriften kontrollieren und Verstösse bei der kantonalen Gewerbepolizei verzeigen. Salons können eine Busse kassieren, theoretisch bis zu 20’000 Franken.

Auch Kundinnen und Kunden können eine Anzeige machen. Aber selbst wenn etwas nicht ordentlich angeschrieben war: Geld bekommen sie nicht zurück, die abgemachte Summe gilt. Und wenn nichts abgemacht war, ist der übliche Preis geschuldet.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren