Teurere Handyabos – so können Sie sich wehren
Ab März erhöhen Salt und Sunrise die Preise. Ein Kunde ging vor die Schlichtungsstelle, weil ihn sein Anbieter nicht kostenlos aus dem Vertrag lassen wollte. Fest steht: Wer nichts tut, hat das Nachsehen.
Veröffentlicht am 28. Februar 2025 - 17:05 Uhr
Ab April werden auch die Preise bei den Sunrise-Töchtern Yallo und Lebara erhöht.
Das Sunrise-Abo eines Beobachter-Abonnenten soll teurer werden. Seine Mindestvertragsdauer läuft noch bis im Jahr 2026. Kein Einzelfall: Die beiden Mobilfunkanbieter Sunrise und Salt haben angekündigt, ihre Preise ab März zu erhöhen (der Beobachter berichtete). Auch die Sunrise-Töchter Yallo und Lebara ziehen nach und schrauben die Preise ab April hoch.
Was können Kundinnen tun? Eigentlich haben sie das Recht, ihr Abo kostenlos per Datum der Erhöhung zu kündigen. Sunrise entliess unseren Abonnenten trotzdem nicht aus seinem Vertrag. Auch weitere Rückmeldungen von Lesern an das Beobachter-Beratungszentrum zeigen, dass es schwierig ist, die Kündigung durchzusetzen.
Das gilt bei einer Mindestvertragsdauer
Unser Abonnent wollte das nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich bei der Ombudscom. Dem Beobachter liegt der Schlichtungsvorschlag zu seinem Fall vor.
«Beide Parteien haben sich während dieser fixen Vertragszeit an die vereinbarten Bedingungen zu halten.»
Oliver Sidler, Ombudsmann
Darin hält die Schlichtungsstelle fest, dass der Anbieter die Preise generell nicht erhöhen darf, solange eine Mindestvertragsdauer läuft. «Beide Parteien haben sich während dieser fixen Vertragszeit an die vereinbarten Bedingungen zu halten», sagt Ombudsmann Oliver Sidler auf Anfrage des Beobachters.
Wer das Abo erst kürzlich abgeschlossen oder geändert hat, muss die Preiserhöhung also nicht akzeptieren – darf aber auch nicht vorzeitig und kostenlos aus dem Vertrag. So schlägt die Ombudscom im Fall unseres Abonnenten vor, dass er während dieser Dauer noch an den Vertrag gebunden bleibt und Sunrise dafür den Preisaufschlag streicht.
Kundinnen, die die Mindestvertragsdauer schon überstanden haben, können zum Zeitpunkt der Erhöhung kostenlos aus dem Vertrag aussteigen. Leider wissen das viele nicht. «Es ist nicht korrekt, dass in den Schreiben zur Preiserhöhung nicht auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht wird», so Sidler.
Salt gibt sich kulant, Sunrise bleibt stur
Salt gibt sich auf Anfrage des Beobachters kulant: Abonnentinnen können ihren Vertrag innert 30 Tagen nach Erhalt der Nachricht über die Preisanpassung kündigen, so der Anbieter. Und zwar unabhängig von der Mindestvertragsdauer.
Sunrise verspricht hingegen nichts: «Wir können bei einzelnen Kunden auf die Preiserhöhung bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verzichten.» Der Mobilfunkanbieter deklariert dies als Kundenbindungsmassnahme. Damit entfalle für den Kunden aber das Sonderkündigungsrecht.
Lieber den Spatz in der Hand
Ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist oder Sunrise-Kunden in jedem Fall auf das Sonderkündigungsrecht bestehen können, müsste schliesslich ein Richter entscheiden.
Im Sinne von «lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» ist es für Kunden mit einer Mindestvertragsdauer ratsam, dem Anbieter mitzuteilen, dass man die Preiserhöhung nicht akzeptiert und weiterhin den tieferen Betrag zahlen wird. Über die Kündigung vor Gericht zu streiten, lohnt sich kostentechnisch nicht.
«Es ist inakzeptabel, wenn die Erhöhung nur für diejenigen Kundinnen gestrichen wird, die sich wehren.»
Ombudscom
Obwohl sich die Telekomanbieter teilweise kulant geben, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. So schreibt auch die Ombudscom im Schlichtungsvorschlag, es sei unverständlich, warum die Unternehmen eine Preiserhöhung kommunizieren, die dann nicht konsequent durchgesetzt werde. «Es ist inakzeptabel, wenn die Erhöhung nur für diejenigen Kundinnen gestrichen wird, die sich wehren.»
- Medienanfragen: Salt, Sunrise, Ombudscom
- Sunrise: Mitteilung der Preiserhöhung
- Salt: Mitteilung der Preiserhöhung
- Yallo: Mitteilung der Preiserhöhung
- Lebara: Mitteilung der Preiserhöhung