Update vom August 2020

Im Juni 2020 haben die chronischen Zahlungsprobleme von Back2Green Schweiz zum Konkurs geführt, wie der Blick berichtet hat. Weiter bestehen wird Back2Green Deutschland. Verantwortlich dafür sind André Börngen und Dirk Hutzfeldt. Die beiden Deutschen erzählen, sie hätten im Frühsommer 2019 in Kloten selbst E-Bikes bestellt und bezahlt. Schnell hätten sie sich von Firmenbesitzer Ergens Begeisterung anstecken lassen. «Wir haben uns da ein bisschen blenden lassen», sagt Börngen. Aus Ergens Kunden wurden so auch gleich seine Geschäftspartner: Der Back2Green-Gründer plante eine Expansion nach Deutschland, die beiden Unternehmer aus Leipzig sahen im Vertrieb der personalisierten E-Bikes eine Geschäftsmöglichkeit.

«Von der Insolvenz wurden wir überrascht», so Börngen. Dass etwas faul ist im Klotener Laden, hätten sie da bereits gemerkt – schliesslich liessen auch ihre Bikes seit einem Jahr auf sich warten. Doch zu diesem Zeitpunkt hätten sich die Auslagen für das Marketing bereits gehäuft, die Markenrechte für die EU waren gesichert. Abschreiben wollten sie diese nicht. Statt wie eigentlich geplant nur den Vertrieb zu übernehmen, wollen sie deshalb nun auch die Produktion selbst betreiben.

Neue Firma will Schweizer Kunden ein Lösung anbieten

Börngen und Hutzfeldt versprechen, nur Ergens Idee vom personalisierten E-Bike zu übernehmen – nicht aber dessen Geschäftskonzept. Eine komplette Vorauszahlung werde man nicht verlangen – höchstens eine «handelsübliche» Anzahlung. Erstes Ziel sei deshalb der Aufbau genügender Eigenmittel, damit die Firma sich nicht wie in Kloten von Kundenzahlung zu Kundenzahlung hangeln müsse.

Mit den geschädigten Schweizer Kunden werde man schauen, ob ein Ersatz zum Selbstkostenpreis angeboten werden könne. Ganz ersetzen könne man den entstandenen Schaden allerdings nicht – schliesslich seien die betreffenden Kundenzahlungen nur nach Kloten geflossen. Dort ist das Konkursverfahren mittlerweile wegen mangelnden Mitteln abgeschlossen.

Vorsicht bei Vorauszahlungen an junge Unternehmen

Im Beratungszentrum des Beobachters mahnt man bei Vorauszahlungen zur Vorsicht. «Eine Anzahlung zu leisten ist besonders bei jungen Unternehmen ein Risiko», sagt Juristin Nicole Müller vom Beratungszentrum. Deren wirtschaftliches Fortbestehen sei noch ungewiss und es seien noch kaum Erfahrungsberichte von anderen Kunden verfügbar. Zudem könne es mühsam werden, Geld von der Schweiz aus in Deutschland einzutreiben. «Wer kein Risiko eingehen will, kauft besser bei bekannten Schweizer Händlern, die keine Vorauszahlung verlangen», rät Müller.

Als Michel Buzas sein personalisiertes E-Bike im Juni 2018 bei der Klotener Firma Back2Green bestellt, kündigt sich ein warmer Sommer an. Die Lust auf Radtouren ist gross. Bis im August soll er das Velo haben. Zwei Drittel des Kaufpreises muss er sofort zahlen, den Rest begleicht er im August noch vor der Lieferung.

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Das Velo komme spätestens im September, versichert ihm da Back2Green-Besitzer Koray Ergen. Doch aus September wird Oktober und aus Oktober November. Im Dezember schliesslich hat Buzas genug und setzt Back2Green eine letzte Frist: Lieferung bis Ende Januar oder Geld zurück.

Vollmundige Versprechen

Die Frist verstreicht folgenlos, Buzas leitet die Betreibung ein. Erneut bleibt eine Reaktion aus. Erst angesichts einer Betreibung auf Konkurs zahlt Ergen im Mai 2019 das Geld zurück – und bietet 100 Franken extra für die Löschung des Eintrags Betreibungsauszug Einträge schneller löschen – so gehts beim Betreibungsamt Kloten.

Michel Buzas ist nicht allein. Weitere Kunden haben ähnliche Erfahrungen gemacht. «Die versprechen viel und halten nichts», sagt etwa Franz Bättig. Bei ihm wurden 2017 aus den versprochenen acht Wochen Lieferfrist sieben Monate. Das gelieferte Bike sei dann «ganz und gar nicht» das bestellte gewesen. Als Bättig sein Geld zurückhaben wollte, musste auch er via Betreibung dafür kämpfen. 300 Franken behält Back2Green zurück – als «Entschädigung für die Umtriebe».

Eine weitere Kundin, die anonym bleiben möchte, hat ihr E-Bike im März 2018 bestellt und wartet noch immer auf die Rückerstattung ihrer Vorauszahlung.

Seit Sommer 2017 ist die Firma im Schnitt alle zwei Monate von Kunden betrieben worden. Inhaber Koray Ergen bestreitet jegliche unlautere Absicht, räumt jedoch Probleme ein. Er habe sich aus persönlichen Gründen zwischen 2017 und 2018 weniger um die Firma kümmern können. In dieser Zeit hätten sich auch Verzögerungen bei den Lieferanten gehäuft. Zudem sei man ein kleines Unternehmen ohne Fremdkapital. Alle Vorauszahlungen würden gleich in die Bestellungen investiert. Eine Rückerstattung sei deshalb nicht ohne weiteres möglich. «Jedoch haben alle Kunden ihre Anzahlungen zurück erhalten», sagt Ergen. Die Lieferfristen habe man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unterdessen angepasst – auf 8 bis 12 Wochen. Damit sollen auch Verzögerungen abgedeckt werden, die sich nachweislich auch durch behördliche Zulassungsverfahren für E-Bike-Komponenten ergeben können.

Rechtsratgeber
Musterbriefe zu Lieferverzögerung

Liefert der Anbieter die bestellte Ware nicht, können Kundinnen und Kunden erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist oder Mahnung übermittelt wurde. Beobachter-Mitglieder können für diesen Zweck bequem auf diese Musterbriefe zurückgreifen:

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