Einkaufsrecht auf ewig entzogen
Wie willkürlich dürfen Hausverbote in Einkaufszentren eigentlich sein?
Veröffentlicht am 27. Februar 2007 - 11:51 Uhr
Vor zwei Wochen hat der Beobachter über zwei Coop-Kunden berichtet, die mit einem landesweiten Hausverbot belegt wurden, obwohl man ihnen gar nichts nachweisen konnte (siehe «Coop: Im Zweifel Hausverbot»). Immerhin ist diese Coop-Sanktion befristet, und zwar auf zwei Jahre. Für unbestimmte Zeit und damit potenziell lebenslänglich hat es hingegen Werner Thoma getroffen. Im Juni 2004 wird der pensionierte Detektiv nach einem Einkauf im Zentrum Sonnenhof in Rapperswil SG von der Kantonspolizei festgehalten, ohne dass man ihm sagt wieso.
Wenige Tage darauf teilt ihm Stadtpräsident Walter Domeisen auf offiziellem Papier mit, dass er den «Sonnenhof» nicht mehr betreten dürfe. Thoma ist das Ganze unverständlich; er will den Grund wissen. Domeisen weiss ihn nicht. Er habe das Hausverbot nur weitergeleitet, sagt er Thoma am Telefon. Richtig: Hausverbote können Private selbstständig verhängen, da brauchts keine Behörde. Ein offizieller Brief hat nur einschüchternde Wirkung. Im Kanton St. Gallen ist dieses Druckmittel aber erlaubt.
Thoma lässt trotzdem nicht locker. Er schreibt mehrere Mails und einen Brief an die Leitung des Zentrums Sonnenhof, verlangt Auskunft über die Gründe und bittet, die Sanktion aufzuheben - ohne Antwort. Ohnmächtig macht er sich auf ein lebenslängliches Hausverbot gefasst.
Erst als der Beobachter nachfragt, kommt Bewegung in die Sache. Zuerst stellt die Zentrumsleitung fest, dass es über den Vorfall weder einen Polizeirapport noch sonst ein Protokoll gibt. Werner Thoma sei gegenüber einer Kantonspolizistin ausfällig geworden, sagt Zentrumsleiter Leo Grass. «Das stimmt doch überhaupt nicht!», protestiert Thoma. Kann man auf derart unsicherer Grundlage ein lebenslängliches Hausverbot verhängen? Offenbar doch nicht. Jetzt ist Grass bereit, es aufzuheben.