Im Web gekauft – was kann ich tun?
Frage: Ich habe online eine Markentasche ersteigert, die sich nun als Fälschung herausstellt. Kann ich die Tasche zurückschicken und das Geld bekommen?
aktualisiert am 8. Dezember 2021 - 11:20 Uhr
Nicht unbedingt. Wenn Sie die Tasche in der Schweiz gekauft haben, lohnt es sich auf jeden Fall, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Tasche zurückgeben und das Geld zurückhaben wollen.
Sie haben dafür zwei rechtliche Argumente: Entweder führen Sie ins Feld, dass der Kauf nicht gültig zustande gekommen ist, da Sie sich in einem Irrtum befunden haben. Oder Sie machen eine sogenannte Wandlung geltend, da es der Tasche an einer zugesicherten Eigenschaft fehlt – der, dass sie echt ist.
Vorsicht bei einem Kauf im Ausland
Wenn Sie die Tasche aber im Ausland bestellt haben, dürfen Sie sie keinesfalls zurückschicken. Es ist verboten, gefälschte Waren auszuführen. Und da die Chancen gering sind, dass der ausländische Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstattet und die Tasche bei Ihnen abholt, schreiten Sie am besten direkt zu Plan B.
Der geht so: Informieren Sie das Online-Auktionsportal, über das Sie die Tasche gekauft haben. Manche Plattformen, etwa Ebay oder Ricardo, haben spezielle Käuferschutzprogramme, die in solchen Situationen weiterhelfen. Ausserdem kann die Verkaufsplattform dem Verkäufer Sanktionen auferlegen, ihn zum Beispiel vorübergehend sperren oder definitiv ausschliessen.
Eventuell ein Fall für die Polizei
Wenn Sie den Kauf mit Ihrer Kreditkarte getätigt haben, können Sie Kontakt mit der Kreditkartengesellschaft aufnehmen und die Belastung bestreiten. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich an die angesetzte Frist halten.
Zu guter Letzt steht es Ihnen auch frei, den Verkäufer bei der Polizei anzuzeigen . Wenn er gewerbsmässig gefälschte Waren verkauft, müssen die Behörden von Amts wegen gegen ihn ermitteln. Das bringt Ihnen das Geld zwar nicht zurück, aber Sie leisten einen Beitrag zur Bekämpfung von Fälschungen.
Keine gute Idee ist es allerdings, die Tasche selber wieder zu verkaufen. Damit machen Sie sich strafbar – es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
An gewissen Punkten – etwa der Bewertung des Verkäufers oder an der Herkunft des Produkts – lässt sich relativ einfach erkennen, ob der Anbieter der Ware vertrauenswürdig ist. Wie Sie ein Kaufangebot im Internet richtig hinterfragen, erfahren Sie als Beobachter-Mitglied in der Checkliste «Onlineshopping – So sichern Sie sich ab».
1 Kommentar
Was ist im Falle dass ich einen gefälschten Artikel gekauft habe obwohl ich weiss dass dieser gefälscht ist? Der Verkäufer wusste es selber nicht, da er den Artikel nicht selbst gekauft hatte. Ich konnte die potentielle Fälschung bei der Besichtigung erkennen und habe mich erst einen Tag später beim Verkäufer schriftlich gemeldet dass ich den Artikel trotz Fälschung zu einem niedrigeren Preis kaufen würde.
Kann ich im Nachhinein noch eine Anzeige erstatten oder vom Kauf zurücktreten nachdem ich den Artikel nun per Post erhalten habe?