Mit Rufnummern maledivischer Herkunft wird dieser Tage vermehrt versucht, Schweizer und Schweizerinnen in die Kostenfalle zu locken. Die Masche bei diesen sogenannten Ping-Calls: Der Anrufer von den Malediven lässt lediglich einmal kurz klingeln, um einen Rückruf zu bewirken. Dieser kommt dem Rückrufenden dann allerdings teuer zu stehen.

Aber nicht nur durch provozierte Rückrufe werden Konsumenten in die Falle gelockt, auch das blosse Annehmen eines Anrufes kann genügen. So passiert bei Familie Rahm aus Uitikon ZH. Gleich drei Familienmitglieder wurden von maledivischen Rufnummern angerufen. «Ich und mein jüngster Sohn waren glücklicherweise skeptisch genug, nicht abzunehmen oder zurückzurufen. Mein ältester Sohn war leider weniger vorsichtig», sagt Gabriela Rahm. Insgesamt vier Mal nahm ihr Sohn ab, jeweils nur für ein paar Sekunden. Auf der Rechnung wurden diese Anrufe dann mit insgesamt rund 20 Franken verbucht.

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Die meisten angerufenen Nummern werden zufällig per Computer generiert

Laut Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kann der Einzelne selbst gar nicht viel dagegen tun, von solchen Anrufen belästigt zu werden. Bei einem Grossteil der Abzockanrufe handle es sich um automatisierte Vorgänge. Dabei werden von einem Computer zufällig Zahlenkombinationen generiert, die anschliessend automatisch angerufen werden. Dass bestehende Rufnummer-Listen von irgendwelchen Datenbanken herangezogen oder gehackt werden, betrifft laut Stalder einen geringen Teil der Anrufe. Somit ist für die Betroffenen die Frage, wie man an ihre Nummern gelangt sein könnte, in den meisten Fällen obsolet.

Massnahme gegen Ping-Calls in Deutschland

Wie eine Lösung des Problems, zumindest für Ping-Calls aus dem Ausland, aussehen könnte, zeigt ein Blick nach Deutschland. Dort hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Dezember eine Preisansagepflicht ab Januar 2018 für bestimme Vorwahlen angeordnet. Durch die kostenlose Preisansage kann man seinen Rückruf rechtzeitig abbrechen, bevor Kosten anfallen. Durch diese Massnahme wird dem Geschäftsmodell der Ping-Calls die Grundlage entzogen. Die Regelung gilt zunächst für Anrufe aus 22 Staaten, vorwiegend aus Afrika. Die Malediven stehen auch auf der Liste.

Unbekannte Nummer: wie verhalten?

Stalder rät dazu, unbekannte Nummern nicht unüberlegt zurückzurufen. Dies gelte sowohl für ausländische als auch für einheimische Rufnummern. «Eine Schweizer Vorwahl schliesst nicht zwingend auf eine Schweizer Herkunft.» Oft legten sich Anrufer mit Anschlüssen im Ausland mittels einer Software Spoofing Machtlos gegen perfiden Trick von Callcentern Rufnummern mit den jeweiligen Landesvorwahlen zu.

Die Telekommunikationsanbieter sind gefordert

Zur Eindämmung von Abzockanrufen sind laut Sara Stalder in erster Linie die Telekommunikationsanbieter gefragt. «Die Swisscom benutzt seit einiger Zeit einen sogenannten Call-Filter Werbeanrufe Swisscom lanciert den Anruf-Blocker fürs Handy , der automatisierte Anrufe erkennt und blockiert. Das funktioniert gut!» Es zeigt sich, dass dadurch unerwünschte Anrufer kaum noch durchkommen. Stalder hofft, dass andere Telekommunikationsanbieter nachziehen.

Sie sind in die Kostenfalle getappt? Erstmal nicht zahlen

Wenn Sie trotz aller Vorsicht Opfer eines Abzockanrufs wurden, gibt es dennoch Hoffnung, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. «Die Rechnung von Abzockanrufen muss nicht per se gezahlt werden», sagt Nicole Müller vom Beobachter-Beratungszentrum. Sie rät allen Betroffenen: «Kosten aus Ping-Calls oder anderen Abzock-Anrufen haben keine vertragliche Grundlage. Ziehen Sie den Betrag ab und bezahlen Sie nur den Rest der Rechnung. Und schicken Sie Ihrem Telefonanbieter unseren Musterbrief.» Damit Kosten gerechtfertigt sind, muss willentlich ein Vertrag eingegangen werden. Dies ist bei Abzockanrufen naturgemäss nicht der Fall.

Auch Gabriela Rahm wandte sich an das Beobachter-Beratungszentrum. Ihr Telefonanbieter Salt erstattete ihr letzten Endes die Kosten, die aus den Anrufen von den Malediven entstanden sind.

Rechtsratgeber
Musterbriefe «Unbestellte SMS»

Haben Sie oder Ihr minderjähriges Kind eine Rechnung erhalten, ohne dass Sie je einem Vertrag zugestimmt haben? Beobachter-Mitglieder können sich gegen unbestellte SMS- und Internetverträge mithilfe von Musterbriefen zur Wehr setzen und diese an den Anbieter schicken.

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Deborah Bischof, Redaktorin
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