Bis zu 50 Anrufe pro Tag hat Daniela Mettler* erhalten. Normalerweise sind es einer oder zwei. Wildfremde Menschen beschimpften sie am Telefon, weil diese angeblich von ihr belästigt worden seien. Doch Stettler, so erzählte sie verzweifelt dem Beobachter-Beratungszentrum, hat niemanden angerufen oder gar belästigt – schon gar nicht fremde Leute.

Was ist passiert? Stettler ist Opfer eines ziemlich raffinierten Tricks von Callcentern geworden. Diese Masche, «Spoofing» genannt (in Anlehnung an den englischen Begriff «to spoof» für imitieren), kommt immer häufiger vor. Ein Callcenter, meistens aus dem Ausland, kapert dabei Schweizer Telefonnummern und ruft damit Tausende von Personen an. Bei der modernen Internettelefonie ist dieser «Nummernklau» offenbar ein Kinderspiel. Waren es zunächst Phantasienummern, die bei Rückruf nicht funktionierten, sind nun immer häufiger echte Nummern von Privaten oder Firmen betroffen.

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Und Mettler ist leider auch nicht das einzige aktuelle Opfer von «Spoofing»: Wie der «Blick» vor kurzem berichtete (Artikel online nicht verfügbar), ist die Nummer einer kleinen IT-Firma ebenfalls missbraucht worden: «Hacker zocken Leute ab – mit unserer Nummer und in unserem Namen», ärgerte sich Geschäftsführer Angelo Imholz. «Das ist traurig, weil wir immer seriös arbeiten.» Auch die SRF-Konsumentensendung Espresso berichtete diese Woche von einer Betroffenen. Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind in diesem Jahr rund 10 Meldungen über «Spoofing» eingegangen. Die Fallzahlen dürften jedoch weitaus höher sein, denn die meisten Zwischenfälle werden dem Bakom gar nicht erst gemeldet.

Gesetzgeber ist machtlos

Mit «Spoofing» umgehen diese besonders hartnäckigen Callcenter gleich zwei Hürden: Erstens können so Werbeanruf-Blocker ausgetrickst werden, die beispielsweise die Swisscom anbietet. Und zweitens sind Menschen empfänglicher für Anrufe von unbekannten Handynummern als von unbekannten Festnetznummern, da hinter einer Handynummer in der Regel eine Person erwartet wird.

Ausserdem, und das ist besonders stossend, agieren diese Callcenter aus dem Ausland und aus der Anonymität. Das heisst: Die Firma kann nicht dafür belangt werden, dass sie gegen Schweizer Gesetze verstösst oder den Sterneintrag ignoriert. Deshalb ist auch fraglich, ob eine vom Bundesrat geplante Gesetzesänderung überhaupt wirkungsvoll ist. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1) soll so bald wie möglich mit folgendem Satz ergänzt werden: «Wer Werbeanrufe tätigt, ohne dass eine Rufnummer angezeigt wird, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung er berechtigt ist, handelt unlauter.» Das Parlament wird darüber zu entscheiden haben.

Swisscom & Co. sind machtlos

Doch nicht nur die Politik, auch die Telefonanbieter stehen dem Problem derzeit noch machtlos gegenüber: «Spoofing ist ein internationales Problem, mit dem alle Telefonanbieter zu kämpfen haben», sagt Swisscom-Sprecherin Annina Merk. «Die Betrüger gehen gewieft vor: Sie fälschen die Nummern geschickt und weichen rasch auf neue aus, falls diese gesperrt werden.» Eine wirksame technische Massnahme, um Spoofing bereits vor dem Auftreten zu verhindern, gebe es heute noch nicht. Denn im Fernmeldegesetz ist der Auftrag der Swisscom eindeutig geregelt: Sie ist verpflichtet, jeden Anruf durchzustellen. Ein betroffener Kunde sollte sich bei Verdacht in jedem Fall mit seinem Telefonanbieter in Verbindung setzen.

Wenn ein Kunde glaubhaft machen kann, von Spoofing betroffen zu sein, ergreift Swisscom – soweit möglich – technische Massnahmen, damit missbräuchliche Anrufe unterbunden werden können. Diese Massnahmen sind aber häufig mit Einschränkungen verbunden: Swisscom führt die verlangte Sperre für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen durch und kann aus technischen Gründen nicht garantieren, dass die Sperre vollumfänglichen Schutz bietet. Ausserdem kann die Sperre dazu führen, dass der Nutzer nicht immer erreichbar ist. Salt und Sunrise bieten ähnliche technische Möglichkeiten an.

Im schlimmsten Fall bleibt den Betroffenen leider nichts anderes übrig, als die Telefonnummer zu wechseln.


*Name geändert

Rechtsratgeber
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