Aggressive Anrufer belästigen Autoverkäufer
Auf vielen Inserate-Plattformen ist es Pflicht, eine Handynummer zu hinterlegen. Leider melden sich darüber nicht nur interessierte Autokäufer, sondern auch penetrante Inserate-Verkäufer.
Veröffentlicht am 1. November 2019 - 15:06 Uhr
Immer mal wieder klingelt André Bisigs* Telefon. Das Gespräch beginnt meist gleich: «Ist Ihr Auto noch zu haben?» Im Sommer veröffentlichte er ein Inserat auf der Plattform Autoscout – mit Handynummer, damit sich Interessierte melden können. Doch zu den Anrufern gehörte auch ein penetranter Inserate-Verkäufer.
«Der Redeschwall prasselte sofort auf mich ein», erinnert sich Bisig. Der Verkäufer bot ihm an, das Auto für 150 Franken auf neun weiteren Plattformen zu inserieren. Die Anzeigen sollten bis zum Verkauf online bleiben – ein gutes Geschäft, so der Verkäufer. Bisig war nicht interessiert: «Ich kann mein Inserat auch selber auf andere Plattformen stellen, dafür zahle ich keine 150 Franken.» Doch der Verkäufer blieb hartnäckig und beschimpfte Bisig, als dieser das Angebot ablehnte. Er gab selbst dann nicht auf, als Bisig das Gespräch beendete: «Der Mann rief sicher noch fünfmal an und schrieb mir eine SMS.» Online beschweren sich auch andere Betroffene über denselben Anrufer. Er sei aggressiv, schimpfe und drohe. Ob er alleine agiert oder zu einer Firma gehört, ist unklar.
Der einzige penetrante Inserate -Verkäufer ist er sicher nicht. Im Beratungszentrum des Beobachters beschwerten sich weitere Betroffene über andere Anrufer mit derselben Masche. Ob diese tatsächlich inserieren, nachdem sie das Geld kassiert haben, ist unklar.
Rechtsexpertin Nicole Müller rät davon ab, auf solche Geschäfte einzugehen: «Wenn Anbieter derart penetrant auftreten, sind sie kaum seriös.» Sie empfiehlt, sofort aufzulegen und weitere Anrufe der Nummer zu ignorieren.
Auch wer sich überrumpeln lässt und zusagt, muss nicht die Faust im Sack machen. Eine Kaufzusage ist zwar grundsätzlich verbindlich, sogenannte Haustürgeschäfte sind aber eine Ausnahme. Unter folgenden Bedingungen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten:
- Die Kaufsache oder Dienstleistung ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
- Der Betrag ist höher als 100 Franken.
- Der Vertrag wurde zu Hause (im persönlichen Gespräch oder am Telefon), am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder bei einer Werbeveranstaltung geschlossen.
- Eine Vertragsverhandlung wurde nicht ausdrücklich gewünscht.
Wenn eine Forderung ins Haus flattert, können Beobachter-Abonnenten einen Musterbrief zum Widerruf schicken – aus Beweisgründen am besten eingeschrieben. Dafür haben sie 14 Tage Zeit, wenn die Gegenseite schriftlich auf die Frist für den Widerruf aufmerksam macht. Fehlt eine Frist, kann die Zusage auch später noch rückgängig gemacht werden.
*Name geändert
1 Kommentar
Auch ich habe einen solchen Anruf erhalten und mühsam abgewehrt. Schlussendlich erhielt ich eine SMS mit folgenden Text: "Dummes arschloch". Eine Reaktion meinerseits habe unterlassen, da es ja doch nichts bringt. Dieser Anrufer hat sich mit dieser Aussage selbst Qualifiziert.