Das Gericht in Bangkok, am Hauptsitz der Airline, hat diesen Mai ein insolvenzrechtliches Sanierungsverfahren eröffnet. Den thailändischen Entscheid hat das Bezirksgericht Zürich anerkannt und entschieden, dass der Airline ihre Schulden gestundet werden – zunächst bis Juni 2021

Auf das in der Schweiz gelegene Vermögen der Thai Airways können Kunden folglich nicht mehr zugreifen – auch wenn sie eine noch so berechtigte Forderung haben. Das bedeutet: Sie können Thai Airways hier nicht betreiben, laufende Betreibungs- oder Gerichtsverfahren stehen still. Das Bezirksgericht Zürich bestätigt, dass Kunden im Moment in der Schweiz nichts tun können. Immerhin hat das Sanierungsverfahren oder die Stundung noch nichts mit einem Konkurs zu tun. 

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Können Konsumenten ihre Forderung in Thailand am Hauptsitz anmelden? Vermutlich nicht – doch wie das thailändische Sanierungsverfahren abläuft, weiss hierzulande niemand genau. 

Pauschalreisende könnten Geld erhalten

Fest steht nur das Ziel des thailändischen Sanierungsverfahrens – wie auch der Stundung in der Schweiz: Die Airline soll finanziell wieder auf die Beine kommen. Verschiedene Medienberichte lassen aber nicht viel Hoffnung. Bereits vor der Pandemie kämpfte das Unternehmen mit Verlusten, Berichte über Korruption kamen hinzu.

Franco V. Muff, Ombudsman der Schweizer Reisebranche, kann nur Vermutungen anstellen. Er glaubt nicht, dass der thailändische Staat die Airline endgültig zu Grunde gehen lässt: «Man wird vielleicht die jetzige Airline schliessen und eine neue gründen oder aber doch noch eine Art staatliche Rekapitalisierung machen, das haben wir ja schon oft erlebt.»

Unklar ist, wie es mit den Flügen weitergeht. Auf der Homepage schreibt Thai zwar, dass der Flugbetrieb und alle weiteren Geschäftsfelder wie gewohnt gewährleistet seien. Die schweizerische Zweigniederlassung der Thai Airways schreibt auf Anfrage, dass sie nicht viele Informationen hätten und nun abwarten würden, wie es mit dem Umstrukturierungsplan weitergehe: «Im Moment steht wirklich alles still. Aber wir sind sehr zuversichtlich und hoffen, dass wir den Flugplan per 1. November wieder aufnehmen können.» Und sobald Thailand die Grenzen wieder öffne, könne auch Thai Airways wieder Flüge nach Europa anbieten.

Besser gestellt sind Kunden, die den Flug nicht selbst gebucht haben, sondern im Rahmen einer Pauschalreise. Wenn das Reisebüro keinen akzeptablen Ersatzflug findet und darum die Reise absagen muss, können Konsumenten gemäss Pauschalreisegesetz den vollen Preis zurückfordern – auch wenn das Reisebüro nichts von der Airline erhält.
 

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Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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