Gebüsst wegen Werbeslogan
Die Pharmafirma Merz bewarb ihr Haarwuchsmittel Pantogar mit dem Slogan «Vom Prinzen empfohlen». Daran störte sich Swissmedic und ging vor Gericht.
Veröffentlicht am 1. Februar 2019 - 13:41 Uhr,
aktualisiert am 31. Januar 2019 - 15:47 Uhr
«Vom Prinzen empfohlen»: Mit diesem Slogan will die Pharmafirma Merz ihr Haarwuchsmittel Pantogar an die Frau bringen. Ein blonder Zopf als Motiv macht klar: Gemeint ist der Prinz, der an Rapunzels Haar hinaufklettert.
Diese Werbung ist dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic ein Verfahren wert. Allerdings nicht wegen des veralteten Frauenbilds, das sie zeichnet. Sondern wegen Verstoss gegen heilmittelrechtliche Werbebestimmungen.
Denn Werbung darf sich nicht auf «wissenschaftliche Empfehlungen von medizinisch-pharmazeutischen Laien» beziehen. Ein – wenn auch fiktiver – Prinz, argumentiert Swissmedic, sei durchaus als medizinisch-pharmazeutischer Laie einzustufen. Daher müsse der Slogan «Vom Prinzen empfohlen» gestrichen werden. Der Satz «Jetzt Kur starten und Prinzen sichern» komme für eine «durchschnittliche Werbeadressatin einem Garantieversprechen» gleich, heisst es in der Klage. Schon wieder leicht sexistisch: Auch Frauen glauben heute nicht mehr an Märchen, Prinzen und Werbeversprechen.
Die Pharmafirma Merz hatte für den entsprechenden TV-Spot um Bewilligung ersucht, war aber schon damals abgeblitzt. Trotzdem verwendete sie den Slogan in der Printwerbung. Jetzt wurde Merz zur Übernahme der Verfahrenskosten und zu 4000 Franken Busse verknurrt. Die Firma hat das Urteil weitergezogen. Es ist noch nicht rechtskräftig.