Gesalzene Rechnung von «Salt»
Aus dem Nichts flattert eine Telefonrechnung von Salt, früher Orange, aus dem Jahr 2001 ins Haus. Muss diese auch nach 15 Jahren noch bezahlt werden?
Veröffentlicht am 18. Oktober 2016 - 11:18 Uhr
Im 2014 erhielt Roger Bärlocher von Salt eine Rechnung für angebliche Leistungen durch Orange im 2001. Er verwies auf die Verjährung und dachte sich, die Sache sei erledigt. Doch das beauftragte Inkassobüro wollte davon nichts wissen und hat sogar die Betreibung eingeleitet.
Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann – in der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».
Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:
- Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung.
- Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben.
- Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden: www.ombudscom.ch
In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.