Ungefragt neuen Handyvertrag erhalten 

Am Telefon wird Ihnen angeboten, den Anbieter zu wechseln. Obwohl Sie nur Unterlagen wünschten, erhalten Sie vom neuen Anbieter eine Rechnung – und Sie stellen fest, dass der Anschluss bereits umgeschaltet ist. Weisen Sie die Rechnung mit einem eingeschriebenen Brief zurück mit der Begründung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Sperren Sie unerwünschte Werbeanrufer .

Prepaid-Guthaben verfallen

Das kann Ihnen passieren, wenn Sie Ihre Prepaid-SIM-Karte während längerer Zeit nicht benutzen. Der Anbieter darf zwar die Telefonnummer sperren. Doch für das gelöschte Guthaben muss er Ihnen eine Gutschrift geben.

Teure SMS-Dienste, die nicht bestellt wurden

Anbieter von kostenpflichtigen SMS für Sex-Chats oder Klingeltöne dürfen diese erst verschicken, wenn sie Ihnen den Preis pro SMS, die maximale Anzahl der SMS pro Minute und das Vorgehen zum Abschalten des Dienstes per SMS mitgeteilt haben. Fehlt es an einer dieser Informationen oder haben Sie das Angebot gar nie per SMS bestätigt, ist kein Vertrag zustande gekommen. Entsprechende Rechnungen können Sie bestreiten (siehe Musterbriefe unten).

Surfen ohne Abo

Das Surfen im Internet mit dem Handy verursacht hohe Kosten, wenn Sie kein Surf-Abo gelöst haben. So erhalten Sie später eine hohe Rechnung. Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter. Als Basis für eine Verhandlungslösung könnten die Gebühren in der Höhe des entsprechenden Surf-Abos sein.

Anrufe ins Ausland verrechnet, obwohl im Abo inkludiert

Entscheidend ist, was vertraglich mit dem Telekomanbieter vereinbart wurde. Falls ausdrücklich vermerkt ist, dass Anrufe ins Ausland im Grundtarif des Abos enthalten sind, können Sie es sich recht einfach machen: Ziehen Sie die nicht berechtigten Positionen auf der Rechnung ab, bezahlen Sie den Rest und teilen Sie dem Anbieter schriftlich mit, dass es für die übrigen Belastungen keine vertragliche Grundlage gibt.

Schwierig wird es, wenn Sie bloss mündliche Zusicherungen einer Telekom-Mitarbeiterin haben und weder ihren Namen noch Zeitpunkt des Gesprächs wissen. Sie können verlangen, dass man Sie aus dem Vertrag entlässt oder Sie das Angebot wechseln lässt. Wenn der Anbieter nicht nachgibt, können Sie sich an die Ombudscom wenden (siehe Box unten).

Internet funktioniert nicht

Seit Tagen können Sie zu Hause das Internet nicht mehr benützen, obwohl mit dem Computer alles in Ordnung ist. Reklamieren Sie Beschwerden Der Ton macht die Reklamation zuerst telefonisch beim Anbieter. Falls die Leitung nicht repariert wird, verlangen Sie mit eingeschriebenem Brief, dass der Internetzugang innert zehn Tagen wieder funktioniert. Bringt auch das nichts, können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Für die vorzeitige Auflösung des Vertrags schulden Sie keine Strafzahlung.

Hohe Strafgebühren beim Wechsel des Telekomanbieters

Wechseln Sie den Anbieter, ohne die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags einzuhalten, zahlen Sie für die vorzeitige Kündigung eine Straftaxe. Darum besser: Beachten Sie bei einem Anbieterwechsel die Kündigungsbedingungen des alten Vertrags.

Hohe Roamingkosten im Ausland

Wenn Sie im Ausland das Handy benutzen, muss Ihr Schweizer Anbieter Sie sofort per SMS über die maximal anfallenden Kosten für Anrufe, SMS und Datenübertragung informieren. Zudem muss er Ihnen vor der ersten Nutzung die Möglichkeit geben, sich selbst eine Kostenlimite zu setzen – prüfen Sie diese am besten vor der Abreise. Unterlässt er das, müssen Sie später die hohe Rechnung für die Benutzung des Mobiles im Ausland nicht bezahlen. Weiter muss der Anbieter sekunden- und kilobytegenau abrechnen – aufrunden darf er nicht. Es ist ratsam, für die Dauer des Aufenthalts ein Datenpaket zu kaufen. Diese müssen mindestens 12 Monate gültig sein

Fehler in der Telefonrechnung

Teilen Sie dem Anbieter mit eingeschriebenem Brief mit, welche Teile der Rechnung Sie weshalb bestreiten. Zahlen Sie den unbestrittenen Teil, damit das Handy oder der Anschluss nicht gesperrt wird. Wenn Sie Beträge für Mehrwertdienste bestreiten, dann darf der Anbieter Ihr Handy nicht sperren.

Schlichtung durch Ombudscom

Falls Sie Streit mit dem Anbieter haben, müssen Sie sich zuerst um eine einvernehmliche Lösung mit ihm bemühen. Wenn der Einigungsversuch gescheitert ist, können Sie sich an die Ombudscom wenden, die Schlichtungsstelle im Telekommunikationsbereich. Diese vermittelt zwischen Telekommunikationsfirmen und Kunden. Die Kosten für das Verfahren betragen 20 Franken. Mehr dazu unter www.ombudscom.ch.

Rechtsratgeber
Musterbriefe «Unbestellte SMS»

Haben Sie oder Ihr minderjähriges Kind eine Rechnung erhalten, ohne dass Sie je einem Vertrag zugestimmt haben? Beobachter-Mitglieder können sich gegen unbestellte SMS- und Internetverträge mithilfe von Musterbriefen zur Wehr setzen und diese an den Anbieter schicken.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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