UPC passt ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ab dem 1. Juni 2021 sind schriftliche Kündigungen per Brief, Fax oder E-Mail nicht mehr gültig. Kündigen kann man nur noch am Telefon oder per Chat. Von der Änderung betroffen sind sämtliche Mobile-, Internet-, Festnetz- und TV-Abos. Diese Geschäftsanpassung erinnert stark an eine frühere Ankündigung von Sunrise, welche damals noch nicht UPC angehörte (siehe Beobachter-Artikel am Ende).

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Ziel sei es, den Kündigungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, heisst es in einem Schreiben der UPC. Es habe bei den Kündigungsschreiben häufig Unklarheiten gegeben, die sich per Telefon oder Chat in Zukunft besser klären liessen. Zudem begegne man so dem Risiko, dass ein Brief zu spät bei der UPC eintreffe.

Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen

Das tönt einleuchtend und möglicherweise sogar kundenfreundlich Kleingedrucktes Kundenunfreundliche AGB in der Praxis – allerdings nur beim ersten Hören. «Es darf nicht sein, dass E-Mails, Schreiben oder sogar eingeschriebene Briefe nicht akzeptiert werden – als gängigste Formen von Geschäftskorrespondenz», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen teilt die Ansicht, dass schriftliche Kündigungen weiterhin angeboten werden sollen.

Kritisch ist die Kündigung per Telefon oder Chat auch aus Beweisgründen. Wer im Streitfall geltend macht, dass er das Abo gekündigt hat, muss etwas in der Hand haben. Immerhin verspricht UPC, die Kündigungen umgehend per SMS und Brief zu bestätigen. So hat man zumindest etwas in der Hand, sollte es zum Streitfall kommen. Dennoch: Wer sichergehen will, kündigt zwar auf den nun gewünschten Kanälen, gleichzeitig aber auch noch schriftlich – am besten per Einschreiben.

Zur Vertragsfortsetzung überreden?

Das veränderte Vorgehen bei Kündigungen könnte auch andere Gründe haben. Wer kündigen will und sich dafür an besonders geschulte Mitarbeitende wenden muss, lässt sich leichter überzeugen, den Vertrag doch noch weiterzuführen oder ein anderes Abo abzuschliessen.

Kündigungen würden weder erschwert, noch sei der Kunde verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben, sagt UPC-Sprecher Eric Zeller. «Wenn ein Kunde im Gespräch aber einen Kündigungsgrund angibt, ist es nachvollziehbar, dass wir gegebenenfalls auf diesen individuell eingehen.» Für Oliver Sidler, Ombudsmann bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation, ist klar, dass die Entscheidungsfreiheit auch bei einer Kündigung per Telefon oder per Chat stets gewahrt werden muss: «Es wäre unstatthaft, Druck auf den Kunden auszuüben, damit dieser das Abonnement beibehält.»

Rechtsratgeber
Übersicht zu den Ombudsstellen

Sie haben Ärger mit einem Reise- oder Telekom-Anbieter? Ombudsstellen vermitteln zwischen Dienstleister und Kunden – häufig kostenlos. Unter «Ombudsstellen» können Sie kostenlos nachsehen, welche Schlichtungsstelle für welches Anliegen zuständig ist. In der Checkliste (exklusiv für Beobachter-Mitglieder) erfahren Sie im Detail, was die Bedingungen aller Schweizer Ombudsstellen sind, um mit ihnen als Konsumentin in Kontakt zu treten und was eine Schlichtung allenfalls kostet.

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