Talk-Easy-Mitarbeiter rufen Swisscom-Abonnenten an und versuchen, sie für einen Abo-Wechsel zu gewinnen. Gibt der Angerufene seine mündliche Einwilligung, flattert Tage später der Vertrag ins Haus.

Der Trick dabei: Talk Easy weist die Angesprochenen am Telefon zwar auf das Widerrufsrecht hin. Doch die neuen Kunden haben bis zum Erhalt der Unterlagen weder eine Adresse noch eine Telefonnummer der Firma. Wenn dann der Vertrag mit Verzögerung eintrifft, glauben die neuen Kunden, dass die Frist von 14 Tagen bereits abgelaufen und ein Widerrufen nicht mehr möglich sei.

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Doch das stimmt nicht. Das Obligationenrecht verpflichtet den Anbieter, den neu gewonnenen Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht zu informieren und ihm auch seine Adresse bekannt zu geben. Somit läuft die vierzehntägige Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Unterlagen. Wer also seinen Wechsel zu Talk Easy bereut und ihn rückgängig machen will, kann nach Erhalt der Unterlagen immer noch widerrufen.

Blitzschnell reagiert hat Johann Siegenthaler (Name geändert) aus Basel. Im Glauben, er lasse sich nur Informationsmaterial zukommen, erhielt er sieben Tage nach dem Anruf ein Begrüssungsschreiben von Talk Easy. Siegenthaler schickte noch am selben Tag ein Schreiben zurück, in dem er den Vertrag widerrief. Zudem informierte er sofort die Swisscom, um seinen Anschluss für Drittanbieter zu blockieren.

Talk Easy ist sich keiner Schuld bewusst. Das Unternehmen hält daran fest, dass es seine Neukunden über den Vertragsabschluss und die damit verbundene Kündigungsfrist informiert.