Unbeliebtester Parkplatz der Schweiz beschlagnahmt
Die Berner Staatsanwaltschaft hat den vielleicht unbeliebtesten Parkplatz der Schweiz beschlagnahmt. Sie ermittelt wegen Nötigung, Eventualbetrug und Geldwäscherei.
Veröffentlicht am 27. August 2024 - 16:07 Uhr
Jetzt kommts knüppeldick an der Einkaufsmeile Lyssach. Der Mann, der unzählige Autofahrer mit seinen hohen Geldforderungen (der Beobachter berichtete) nervte, ist ins Visier der Strafverfolger geraten.
Die Kantonspolizei Bern bestätigt, dass sie am letzten Mittwoch den Parkplatz P & R Lyssach «bis auf Weiteres» gesperrt habe. Grund sei ein laufendes Strafverfahren gegen den Parkplatzbetreiber.
Strafverfahren wegen Nötigung, Eventualbetrug und Geldwäscherei
Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau untersucht, ob sich der Parkplatzbetreiber der Nötigung, des Eventualbetrugs sowie der Geldwäscherei strafbar gemacht hat. Als Erstes berichtete «Radio 32» darüber.
Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eröffnet, weil Betroffene mehrere Anzeigen und Meldungen wegen diverser Straftatbestände eingereicht hätten, sagt die Sprecherin der Kantonspolizei. Genaueres zu den Hintergründen will sie nicht sagen.
Beobachter warnte vor Bussenfalle
Der Parkplatz in Lyssach gilt als Bussenfalle. Der Beobachter warnte mehrmals davor und empfahl allen Betroffenen, die Geldforderungen des Betreibers nicht zu bezahlen, wenn diese nur im Zusammenhang mit nicht bezahlten Parkgebühren stehen.
Ein Gerichtsurteil hatte im Frühsommer bestätigt, dass der Betreiber sein richterliches Parkverbot nicht dafür benutzen darf, Parkgebühren einzutreiben. Auch darüber berichtete der Beobachter. Ein Verbot diene «nicht der Kommerzialisierung von Besitzesstörungen», urteilte das Gericht. Da der Parkplatzbetreiber ans Berner Obergericht gelangte, lief der Betrieb des Parkplatzes aber weiter. Und der Beobachter erhielt weiterhin mehrmals wöchentlich Beschwerden dazu. Bis zur Parkplatzsperrung.
Parkplatz als Beweismittel
Die Staatsanwaltschaft hat den Parkplatz bis auf Weiteres beschlagnahmt, weil das Grundstück für das Strafverfahren ein wichtiges Beweismittel darstelle und benötigt werde, um technische Abklärungen zu tätigen. Das schreibt die Kantonspolizei Bern.
Die Staatsanwaltschaft darf laut Gesetz Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten Person zudem auch dann beschlagnahmen, wenn diese zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gebraucht werden.
Parkplatzbetreiber weist Vorwürfe zurück
Der Parkplatzbetreiber sagt am Telefon, er sei sich keiner Schuld bewusst. Da das Berner Obergericht noch nicht entschieden habe, sei die Rechtslage ungeklärt. Mit Verweis auf das Verfahren will er nicht mehr sagen.
Bereits im Juni sagte der Parkplatzbetreiber dem Beobachter, dass er mit dem Parkplatz P & R Lyssach nicht viel Geld verdiene. Er habe im letzten Jahr lediglich rund 20’000 bis 30’000 Franken Gewinn gemacht. Er müsse dem Parkplatzbesitzer hohe Pachtzinsen bezahlen und habe sechs bis sieben Personen im Stundenlohn angestellt. Wie viel Umsatz er jährlich erzielt, wollte der Betreiber nicht sagen.