Fast täglich ärgern sich die Leute über kommerzielle Telefonanrufe und unerwünschte E-Mails. Die Mailflut lässt sich mit Spam-Filtern einigermassen eindämmen. Doch den Anrufen von Krankenkassenvermittlern und anderen Verkäufern ist man weitgehend ausgeliefert. Die Swisscom verkauft Callcentern sogar unverdächtige Telefonnummern.

Kanada zeigt, dass es anders geht. Seit 2014 ist dort das wohl weltweit strengste Anti-Spam-Gesetz CASL in Kraft. Es umfasst alle kommerziellen Mitteilungen per E-Mail, SMS, Instant Messaging oder Sofortmitteilungen. Als «kommerziell» gilt auch, wenn ein finanzieller Vorteil oder Gewinn nur versprochen oder suggeriert wird.

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Solche kommerziellen Mitteilungen dürfen nur verschickt werden, wenn:

  • der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Absender und Betreffzeile weder falsch noch irreführend sind.
  • die Mitteilung eine Postadresse des Absenders enthält.
  • die Nachricht beim Empfänger nicht ein Programm installiert oder zum Installieren eines Programms verleitet.
  • der Empfänger die Zustimmung simpel widerrufen kann.

Andernfalls drohen Bussen von umgerechnet 1100 bis 11'000 Franken. Ausserdem veröffentlicht die kanadische Behörde alle Bussenentscheide mit Namen im Internet.

In der Schweiz hat es das Parlament nicht geschafft, Spam-Mails und kalte Anrufe ähnlich zu regeln. Die «Gewerbefreiheit» hat Vorrang.

Lediglich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) definiert «Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt» insbesondere dann als unlauter, wenn es der Absender unterlässt, «die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen».

Die Hoffnung auf bessere Filter

Doch: «Wenn eine Beschwerde eingeht, können die Staatsanwaltschaften in sehr vielen Fällen nicht ermitteln, wer der Absender ist. Dieser kann von irgendwo auf der Erdkugel die Belästigung absenden», sagt Konsumentenschützerin Sara Stalder.

Zudem erfasse das UWG telefonische Marketing-Anfragen nur, wenn es «Massenwerbung» sei, die mit einem Dialer automatisiert wählt. Anrufe von Agenten der Krankenkassen gehören in der Regel nicht dazu.

Sara Stalder macht sich wenig Illusionen über eine parlamentarische Gesetzgebung à la Kanada. Sie hofft auf die Entwicklung wirksamer Filter, die kalte Werbeanrufe blockieren. Hier ist die Swisscom mit gutem Beispiel vorangegangen: Seit Anfang Dezember bietet sie einen Anruf-Filter für Festnetz und Handy an.

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Tina Berg, Redaktorin
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