Wer die AGB von Airbnb liest, braucht Ferien
Das Kleingedruckte des Zimmervermittlers Airbnb nimmt kein Ende. Deshalb gibts von Konsumentenschutz und Beobachter den «Klein, aber gemein»-Preis.
Das Kleingedruckte des Zimmervermittlers Airbnb nimmt kein Ende. Deshalb gibts von Konsumentenschutz und Beobachter den «Klein, aber gemein»-Preis.
Veröffentlicht am 24. Oktober 2019 - 09:35 Uhr
Verständlich, übersichtlich, fair sollten allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sein. Sie gehören zu zahllosen Verträgen, entsprechend wichtig sind sie für Konsumentinnen und Konsumenten.
Verständlich? Übersichtlich? Fair? Nichts davon trifft auf die Airbnb-AGB zu. Wer die Schweizer Website des weltweit tätigen Ferienzimmervermittlers aufruft, findet zwar ganz unten rechts einen Link zu den Nutzungsbedingungen, doch der Hauptteil ist in Englisch geschrieben – und in einer Juristensprache, mit der wohl auch geübte Anglisten Mühe haben. Damit ist klar: Verständlich sind die Airbnb-AGB nicht.
Und auch nicht übersichtlich: Neben dem Hauptteil gibt es acht separate Unter-AGB. So wird Laien nicht mal klar, ob für Schweizer nun die AGB-Version für «european users» oder die andere gilt. Es ist wohl die «andere», weil die Schweiz nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums ist, aber dazu müsste man wissen, dass EWR auf Englisch «European Economic Area» heisst.
«Man müsste einen ganzen Tag investieren, um sie auch nur halbwegs zu verstehen.»
Lauritz Mori, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)
Vor allem aber sind die AGB so unglaublich lang, dass sie vermutlich nie jemand vollständig gelesen hat. Mehr als 36'000 Wörter sind es, eine Kurzfassung mit den wichtigsten Punkten sucht man vergebens.
Lauritz Mori von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat das Lesen vor laufender Kamera versucht: Nach vier Stunden und 17 Minuten, Pinkelpausen inklusive, gab er entnervt und nudelfertig auf. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um sie auch nur halbwegs zu verstehen», bilanziert er. Weder Powersnacks noch genügend Kaffee halfen.
Die AGB von Airbnb – in voller Länge
«Airbnb ist ein besonders abschreckendes Beispiel für unzumutbare AGB», sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht der SKS. Deshalb erhält die Vermittlungsplattform den erstmals verliehenen Preis «AGB: Klein, aber gemein».
«Unserer Meinung nach verstossen die Airbnb-AGB gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb », sagt Thomi. Dessen Artikel 8 legt seit 2012 fest, dass AGB unlauter sind, wenn sie die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen.
«Die Länge der AGB steht in keinem Verhältnis zum relativ einfachen Geschäft», so Cécile Thomi: Man möchte für ein paar Tage eine Ferienbleibe mieten. Dass man dieses Geschäft auch kürzer, einfacher, klarer regeln könnte, beweist der Ferienwohnungsanbieter Interhome: Seine AGB umfassen rund 4300 Wörter, also weniger als ein Achtel des Airbnb-Geschwurbels.
Fair sind die AGB übrigens auch nicht. Beispiel gefällig? «To the maximum extent permitted by applicable law, you agree to release, defend (at Airbnb’s option), indemnify, and hold Airbnb and its affiliates and subsidiaries, including but not limited to, Airbnb Payments, and their officers, directors, employees and agents, harmless from and against any claims, liabilities, damages, losses, and expenses…» – so beginnt ein sage und schreibe 168 Wörter umfassender Satz, den man ganz einfach übersetzen könnte: Soweit gesetzlich zulässig, haftet Airbnb nie, egal, was passiert. So viel zum Thema Fairness.
Gesamthaft entsteht damit der Eindruck: Die AGB wurden absichtlich so lang formuliert, damit sie bloss keiner liest. So geschwätzig Airbnb beim Kleingedruckten ist, so schweigsam ist die Firma, wenn man sie darauf ansprechen will. Auch auf mehrfache Aufforderungen zur Stellungnahme per Post und per Mail reagierte Airbnb nicht.
2017 hatte eine Airbnb-Sprecherin gegenüber dem Beobachter erklärt : Dass der Text so komplex sei, sei «Folge der gesetzlichen Anforderungen» und davon, dass Airbnb in 191 Ländern verfügbar sei. Die Airbnb-Juristen würden aber konstant daran arbeiten, die Nutzungsbedingungen «noch kundenfreundlicher» zu gestalten. Das war 2017. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS für die Deutschschweiz, FRC für die Romandie und ACSI fürs Tessin) vergibt künftig jedes Jahr zusammen mit dem Beobachter einen Preis für besonders schlechte allgemeine Geschäftsbedingungen.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe prüfen die Konsumentenschutz-Allianz sowie der Beobachter regelmässig die AGB verschiedener Branchen auf Missbräuchlichkeit.
1 Kommentar
Dass ein Missstand besteht wird deutlich aufgezeigt. In der zweiminütigen Zusammenfassung wird leider nur nochmal beschrieben dass es diesen Missstand gibt. Was genau die problematischen AGB's sind, fehlt.
Deshalb bin ich mit dem Bericht nicht glücklich - da kein Fleisch am Knochen.