Zahnarztketten neu mit hohen Gebühren
Zwei grosse Zahnarztketten verlangen neuerdings Gebühren für rezeptpflichtige Medikamente. Das kann den Preis auch mal glatt vervierfachen.
Veröffentlicht am 28. Mai 2021 - 13:57 Uhr
Zwei Zahnarztketten bessern ihre Kassen mit einem neuen Trick auf. Sie verrechnen eine Gebühr für das Ausstellen von Rezepten. Bei Swiss Smile müssen Kundinnen und Kunden deshalb unter Umständen das Vierfache für ein rezeptpflichtiges Medikament bezahlen: Eine Zehnerpackung Spiralgin 500 gegen Zahnschmerzen etwa kostet neu Fr. 24.65 statt 5.90.
Der Grund: Die Zahnarztkette macht seit April «keine direkte Medikamentenabgabe an die Patienten» mehr, wie aus einem internen Schreiben hervorgeht. Sie hat ihre Hausapotheke aufgelöst. Kundinnen und Kunden müssen ihre Medikamente nun selbst in der Apotheke holen – und dafür zahlen. Swiss Smile verlangt für jedes Rezept neuerdings Fr. 18.75.
Ermöglicht durch neues Tarifsystem
Die Rezeptgebühr wurde erst durch den Zahnarzttarif Dentotar überhaupt möglich, der seit drei Jahren in Kraft ist . Die grosse Kette Swiss Smile, die den milliardenschweren Jacobs-Erben gehört, nützt das jetzt aus.
Viele kleine Zahnarztpraxen verlangen hingegen nach wie vor nichts für ein Rezept. Die Abgabe von Medikamenten sei ein Service am Kunden, sagt ein Praxisinhaber. Unter dem Strich verdiene er kaum etwas daran.
Nur bei grossem Aufwand
Die Migros-Tochter Zahnarztzentrum.ch geht nicht so weit wie ihre Konkurrentin Swiss Smile. Die Migros-Zahnärzte führen weiterhin ein Medikamentenlager und geben zahlreiche Medikamente zu handelsüblichen Preisen ab. Falls ein Medikament nicht an Lager ist, müssen die Patientinnen aber unter Umständen Fr. 42.25 für das Rezept zahlen.
Laut Christian Spliethoff, Chef von Zahnarztzentrum.ch, wird diese Gebühr nur verrechnet, wenn das Rezeptieren einen grossen Aufwand provoziert hat, der nicht anderweitig verrechnet wurde. Eine grosse Filiale habe diese Position im vergangenen Jahr nur 54-mal verrechnet.
Swiss Smile sagt, die Gebühr sei gemäss Dentotar-Tarif zulässig. Die Kette macht «gestiegene behördliche Anforderungen» und die «damit verbundenen Kosten und Risiken» für die Auflösung ihrer Hausapotheken verantwortlich. Die Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich sagt allerdings: «Die Vorschriften wurden nicht verschärft.»
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4 Kommentare
Guten Tag
Mein Sohn (19 Jahe alt) hat für das Ziehen eines Weisheitszahnes einer Kompsitfüllung sowie einer "Zahnreinigung" eine Rechnung über CHF 2´837.00 vom zahnarztzentrum.ch erhalten. Ich empfinde dies als eine absolute Abzocke. Gibt es eine Möglichkeit, sich gegen solche Forderungen, die in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen, zu wehren?
Danke für Ihre Frage. Sie können sich gerne an unser Beratungszentrum wenden. Als Abonnent (oder wenn Sie es werden wollen) erreichen Sie unsere Juristinnen und Juristen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr. Die Telefonnummer des Fachbereichs Konsum ist: 043 444 54 03.
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Schweizer "Gesundheits-Un-Wesen" - die Ausbeutung von Menschen geht aus egoistischer HABGIER weiter....
Die Zuständigen im Gesundheits-Wesen (BAG, Gesundheits-Direktoren-Konferenz (?).....,sind offensichtlich -anderweitig beschäftigt - weiterhin desinteressiert an einem fairen, verantwortungsbewussten, echten "Volks-WOHL- Gesundheits-Wesen"! Abzocke solange niemand reagiert!!
"Falsche Leute in falschen Positionen" !!
Da vergeht einem glatt das "smile", auch das von "swiss". Zum Glück gibt es noch andere Zahnärzte.