Der Westschweizer Konsumentenschutz FRC reicht Klage gegen den Sportschuh-Hersteller On ein. Laut FRC hat On gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstossen. Grund für die Klage ist eine Recherche des Magazins «Temps Présent» des Westschweizer Fernsehens RTS. Im Sommer 2024 hatte das Magazin aufgedeckt, dass sich On nicht an eigene Marketingversprechen hielt. 

Im Rahmen des «Cyclon»-Programms können Kundinnen und Kunden einen Trainingsschuh im monatlichen Abonnement kaufen. Sobald ein Schuh abgenutzt ist, kann man ihn durch einen neuen ersetzen lassen. On verspricht, die abgenutzten Schuhe vollständig zu rezyklieren. 

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Doch bis im Juli 2024 war noch kein einziger Schuh rezykliert worden, obwohl das Programm bereits zwei Jahre lang gelaufen war und über 10’000 Schuhe ausgeliefert worden waren. Der Westschweizer Konsumentenschutz sieht darin Greenwashing und eine Täuschung der Kundschaft. Deshalb hat er nun Klage gegen On eingereicht.

On weist Vorwürfe zurück

«Den Vorwurf, dass wir noch keine Schuhe aus dem Cyclon-Programm rezyklieren, weisen wir vehement zurück», sagt Karin Montani, Mediensprecherin von On, gegenüber dem Beobachter. Man habe im August 2024 mit den Rezykliermassnahmen begonnen, da man zuerst eine ausreichende Menge an Schuhen habe sammeln müssen.

Grundlage für die FRC-Klage ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Seit diesem Jahr enthält das UWG einen neuen Tatbestand, der sich auf nachhaltige Versprechen konzentriert und damit das Greenwashing eindämmen soll. Jüngst hatte eine Studie des Schweizer Datenanalysten Reprisk aufgezeigt, dass Fälle von Greenwashing zwar global zurückgehen, in der Schweiz im vergangenen Jahr jedoch anstiegen.

Die Klage sei gemäss FRC auch ein Test für die Wirksamkeit des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und des neuen Tatbestandes. Man beobachte, dass trotz dem Gesetz Firmen weiterhin leere Behauptungen und unerfüllte Versprechen verbreiten würden.

Interessenabwägung fällt weg

Bislang musste ein Gericht zunächst die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen, bevor es von einer Firma Beweise für deren Werbeaussagen verlangen konnte. Das bedeutete, dass nicht jede unbewiesene Werbebehauptung automatisch als unlauter eingestuft wurde. Es gab einen Ermessensspielraum.

Beim neuen Tatbestand zu klimabezogenen Versprechen fällt diese Interessenabwägung jedoch weg. «Man handelt bereits unlauter, wenn man die klimabezogenen Werbeaussagen nicht objektiv belegen kann», sagt Andreas Heinemann, Professor für Wettbewerbsrecht an der Universität Zürich, gegenüber dem Beobachter.

Verbesserungspotenzial vorhanden

Dennoch gebe es weiterhin Verbesserungspotenzial beim Vorgehen gegen unlauteren Wettbewerb. «Anders als in Nachbarländern wird die Arbeit der Konsumentenverbände in der Schweiz vom Staat nicht ausreichend unterstützt», sagt Heinemann. Durch eine grössere Unterstützung könnte noch konsequenter gegen Verstösse gegen das UWG vorgegangen werden.