Flug annulliert – wer bezahlt die Rückreise?
Weil die Lotsen streikten, wurde mein Flug von Rom nach Zürich gestrichen. Ich musste mit dem Zug heim. Was kann ich als Entschädigung verlangen?
Veröffentlicht am 6. Juli 2023 - 16:12 Uhr
Wenn die Airline einen Flug annulliert, der unter die EU-Verordnung fällt, muss sie Ihnen den Ticketpreis erstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren.
Falls die Airline innert 48 Stunden keinen alternativen Flug anbietet, muss sie auch die Differenz zum selbst gekauften Zugbillett übernehmen, falls dieses teurer war als das Flugticket.
Tipp: Machen Sie einen Screenshot vom Flugplan, auf dem man sieht, dass es keine Alternative gibt.
Aussergewöhnliche Umstände
Grundsätzlich ist auch eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro geschuldet. Sie entfällt jedoch, wenn der Flug wegen eines aussergewöhnlichen Umstands gestrichen wird. Dazu gehört in der Regel auch ein Fluglotsenstreik , weil die Airline darauf keinen Einfluss nehmen kann. Falls aber die eigenen Flugbegleiter oder Pilotinnen streiken, ist die Airline mitverantwortlich und muss die pauschale Entschädigung zahlen.
Keine Entschädigung von der Airline: Wo kann ich mich beschweren?
Den Anspruch auf Entschädigung macht man am besten direkt und vor Ort bei der Airline geltend.
Zahlt die Fluggesellschaft nicht, kann man sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wenden – sofern der Abflug von einem Schweizer Flughafen erfolgt oder eine Schweizer- oder EU-Airline den Flug von einem Nicht-EU-Staat in die Schweiz durchgeführt hat. In anderen Fällen ist die Aufsichtsbehörde des betreffenden Landes zuständig.
Gut zu wissen: Das Bazl kann in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde die Airline nicht zu einer Auszahlung der Entschädigung zwingen. Da es jedoch Bussen von bis zu 20’000 Franken gegen fehlbare Flugunternehmen verhängen kann, folgen die Airlines in der Regel der Anweisung, wenn das Bazl die Entschädigungsforderung für berechtigt hält.
Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.