Wo zuvor prunkvolle Villen standen, zeichnen nun heruntergebrannte Ruinen das Bild von Los Angeles. Bisher gibt es 24 Todesopfer. Und es ist noch nicht vorbei: Noch immer wütet das Feuer, die Einsatzkräfte sind bemüht, das Inferno unter Kontrolle zu bekommen. Wer die geplanten Touren durch die Hollywood Hills absagen will, muss einiges beachten. 

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Der Zustand des Feuers kann sich immer wieder ändern, Evakuierungen können kurzfristig angeordnet werden. Auch der Flugverkehr kann beeinträchtigt sein. Am besten prüft man stetig die Mitteilungen der lokalen Behörden, etwa diejenigen des Department of Forestry and Fire Protection. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich auch beim Reisebüro informieren, bei einem individuell gebuchten Flug bei der Airline.

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Fall 1: Unterkunft und Flug selbst gebucht

Stornieren kann man immer. Was es kostet, steht in den Annullationsbedingungen der Unterkunft oder ist abhängig vom gebuchten Flugtarif. 

Wenn man nichts dazu abgemacht hat, hat man in der Regel Pech. Denn: Gebucht ist gebucht. Und weil das Hotel oder die Ferienhausvermietung nicht für die Katastrophe verantwortlich ist, schuldet man bei einer Stornierung den ganzen Betrag.

Ausnahme: Wenn die Unterkunft abgebrannt ist, muss man wahrscheinlich nichts zahlen – denn der Anbieter kann den Vertrag nicht mehr erfüllen. 

Wenn die Airline den Flug von sich aus storniert und er in der Schweiz oder der EU gestartet wäre, hat man Ansprüche nach der EU-Passagierverordnung. Auch dann, wenn das Flugzeug in Los Angeles hätte abheben sollen und der Flug von einer EU-Airline durchgeführt worden wäre. Ansonsten gelten die Transportbedingungen der Airline.

Fall 2: Pauschalreise

Mehr Rechte hat unter Umständen, wer eine Pauschalreise gebucht hat. Also zwei touristische Leistungen – wie Unterkunft und Flug.

Eine Stornierung ist nur zu empfehlen, wenn man vorgängig mit der Reiseversicherung abgesprochen hat, ob diese die Annullationskosten übernimmt. Das könnte dann der Fall sein, wenn Ihre Unterkunft unmittelbar von den Bränden betroffen und nicht bewohnbar ist. 

Der Veranstalter wird prüfen, ob er die Reise überhaupt durchführen kann. Wenn nicht, muss er von sich aus absagen – und das bereits gezahlte Geld zurückerstatten.

Wer bereits vor Ort ist, informiert das Reisebüro im Fall einer Evakuierung aus dem Hotel so rasch wie möglich, damit es eine alternative Unterkunft findet und den Transport organisiert. Oder schnellstmöglich die Heimreise ermöglicht. Wenn der Sinn der Reise nicht mehr erfüllt ist oder das neue Hotel eher einem Motel gleicht, kann man einen Teil des Preises vom Reisebüro zurückverlangen.

Was übernimmt die Reiseversicherung? 

Es kommt auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherung an. Es kann sein, dass bestimmte Ereignisse wie Feuer von der Deckung ausgeschlossen sind. Am besten prüfen Sie also das Kleingedruckte und nehmen direkt Kontakt mit der Versicherung auf.

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