Theoretisch nein. Für Unfall wie auch für Krankheit sind Sie im gesamten EU-/Efta-Raum sowie im übrigen Ausland über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) der Krankenkasse weitgehend versichert.

Konkret: In den EU- und Efta-Ländern erhalten Sie bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft die gleichen Leistungen wie die dortigen Einwohner von der lokalen obligatorischen Krankenkasse. Je nach Land müssen Sie also eine höhere oder tiefere Kostenbeteiligung als in der Schweiz finanzieren. Wie hoch sie ist, finden Sie unter www.kvg.org.

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Wenn man sich aber lieber nicht in einem öffentlichen Spital des Reiselandes behandeln lassen will, macht eine Reisezusatzversicherung doch Sinn. Achten Sie darauf, dass dies für Krankheit und Unfall gilt. Insbesondere auch für eine rasche Rückkehr zur Behandlung in einem Schweizer Spital. Lesen Sie unten mehr dazu.

Versicherungskarte einpacken

Nehmen Sie auf Reisen in den EU-Raum Reisesicherheit Wer hilft bei Notfällen im Ausland? unbedingt die Versicherungskarte der Krankenkasse mit. Auf der Rückseite finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte. Damit kann man in der Regel problemlos abrechnen und muss die Behandlungskosten nicht vor Ort bezahlen.

Ausserhalb des EU-/Efta-Raums bezahlt die Grundversicherung maximal den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. Das reicht längst nicht überall; insbesondere in den USA, in Kanada, Australien und in Japan können die Kosten bis zu dreimal höher ausfallen als in der Schweiz.

Kümmern Sie sich deshalb vor der Reise um eine zusätzliche Reisekrankenversicherung beziehungsweise überprüfen Sie allfällige bestehende Zusatz- und Reiseversicherungen Krankenkasse Haben Sie die richtigen Zusatzversicherungen? .

Unfälle und Transport

Eine Zusatzversicherung kann sich auch für die Transport- und Rettungskosten lohnen, denn die Grundversicherung übernimmt nur 50 Prozent der medizinisch notwendigen Transportkosten Ambulanz Warum zahlt die Kasse nur die Hälfte der Kosten? bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken. Ausserdem bezahlt sie keine Kosten für Rettungen im Ausland.

Die Kosten für die Rettung nach einem Unfall übernimmt sofern vorhanden die Unfallversicherung des Arbeitgebers, wenn der Verunfallte mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist. Sie zahlt im Notfall für entstehende Rettungs-, Reise- und Transportkosten bis maximal 29'640 Franken.

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Mehr zu Reiseversicherungen

Wer einen längeren Auslandaufenthalt plant oder öfters im Jahr verreist, wird sich unweigerlich mit der Frage beschäftigen, welche Reiseversicherungen man braucht. Mitglieder des Beobachters erfahren, ob sich eine Annullierungskostenversicherung lohnt und was durch den ETI-Schutzbrief gedeckt ist.