Bekomme ich bei Schneemangel mein Geld zurück?
Die Bilder von Skifahrern, die im Schlamm waten, gingen um die Welt. Haben nun reihenweise Wintersportlerinnen ihre Skiferien abgesagt? Und wie reagieren Hotels und Bahnbetreiber auf allfällige Stornierungen?
Normalerweise klopfen erschöpfte Wintersportler den Schnee von ihren Skischuhen, wenn sie durch die Schiebetüre des Restaurants Egga in Eischoll in der Region Visp VS treten. Ende Dezember zogen sich Lärchennadelspuren sternförmig vom Eingang des Bergrestaurants zu den Tischen, Gäste schnallten ihre Rucksäcke ab und legten Wanderstöcke unter den Tisch .
Immerhin war es kalt genug, damit eine kurze Piste beschneit werden konnte. Das war nicht überall in Schweizer Skigebieten der Fall.
Verständlich also, wenn bei einigen Gästen keine Winterstimmung aufkam und sie ihre Skiferien absagen wollten. Doch geht das so einfach? Grundsätzlich gilt: gebucht ist gebucht, zumindest wenn man es sich erst kurz vor der Anreise anders überlegt.
Denn auch wenn es draussen taut, ist das Zimmer oder die Wohnung bestens bewohnbar – das Hotel oder der Vermieter erbringt seine vertragliche Leistung wie versprochen. Darum müssen schwitzende Gäste Stornierungskosten zahlen, wenn sie früher verduften oder kurzfristig nicht anreisen. Und zwar den vollen Betrag, wenn nichts speziell geregelt ist.
Ein Recht auf Geld zurück bei Schneemangel gibt es nicht
Ob man über eine Vermittlungsplattform wie Booking.com oder das Hotel direkt gebucht hat, spielt übrigens keine Rolle – die Rechtslage bleibt gleich. Wenn man Glück hat, erstattet der Anbieter etwas, je länger im Voraus man storniert. Falls andere Gäste die Räume nehmen, muss man entsprechend weniger bezahlen. Doch wie will man das nachweisen? Auf jeden Fall lohnt es sich, beim Hotel oder bei der Vermieterin nachzufragen, was sich machen lässt. Einen Rechtsanspruch haben Gäste aber nicht.
Ähnlich sieht es auch bei den Bergbahnen aus. Hier sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) massgebend. Darin können die Anbieter festhalten, dass der volle Preis geschuldet ist, auch wenn die Bahnen nicht fahren. Solche Klauseln sind gültig, und die Wintersportlerinnen bleiben auf den unnützen Skibilletten sitzen.
Wurde Schnee versprochen, gibts Geld zurück
Wer hingegen über ein Reisebüro eine Pauschalreise mit Hotelzimmer und Skiticket gelöst hat, kommt unter Umständen besser weg. Die Kunden können geltend machen, dass ein Teil der Reise nicht wie versprochen stattfindet, wenn Wintersport nicht möglich ist. Wer schon vor Ort ist, kann eine Preisreduktion verlangen. Und wenn tatsächlich im Voraus schon klar ist, dass es mit Skifahren nichts wird, können Kunden versuchen, das Ganze abzublasen und ihr Geld zurückzubekommen. Eine Chance haben sie aber nur, wenn Schneesport versprochen worden war .
Verfügt man über eine Annullationskostenversicherung, sollte man vor der Stornierung erst die allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen. Dort steht, welche Risiken versichert sind. Meist ist unter dem Punkt «Elementarereignisse» genau beschrieben, welche Umstände herrschen müssen, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Etwa wenn es ein Hochwasser, einen Sturm oder Lawinen gab. Zudem muss in der Regel das Leben oder das Eigentum der versicherten Person konkret gefährdet sein. Und das ist bei grünen Pisten nicht erfüllt.
«Wir rechnen die Stornierungskosten bei der nächsten Buchung an.»
Mitarbeiterin des Hotels Alp Sellamatt in Alt St. Johann SG
Doch wie gehen Hotels damit um, wenn ein Gast kurzfristig stornieren will? Eine Zürcher Familie, die über die Weihnachtsfeiertage einen Hotelaufenthalt im Toggenburg SG gebucht hatte, empfand die Reaktion eines Hotels als «sehr kundenunfreundlich».
Weil nur zwei von 23 Pisten im Skigebiet Chäserrugg offen waren, wollte die Familie ihre Buchung im Berghotel Alp Sellamatt kurzfristig annullieren. Sie hätte aber 80 Prozent des Arrangements zahlen müssen. Man wolle deshalb in Zukunft sicher nicht mehr in diesem Hotel reservieren, wenn die Schneeverhältnisse immer unsicherer werden, so die Familie.
Eine Mitarbeiterin des Hotels bestätigt auf Anfrage, es habe vereinzelt Absagen von Hotelgästen gegeben, aber nicht übermässig viele. Das Hotel bot den Gästen an, die Ferien kostenlos zu verschieben, zum Beispiel in den Februar. Wenn die Gäste trotzdem komplett stornieren wollen, rechnet die Alp Sellamatt den Gästen beim nächsten Aufenthalt die Stornokosten an. «Diese Kulanzmassnahme haben wir während der Corona-Pandemie eingeführt, weil wir darauf angewiesen sind, dass die Gäste wieder kommen», so die Hotelangestellte.
Nur ein Sessellift ist offen – Restaurants fehlen die Gäste
Auch das Dreisterne-Hotel Alpenhof in Unterbäch VS, eine Nachbargemeinde von Eischoll, bietet den Gästen grosszügige sieben Tage Stornierungsfrist an. «Die Gäste haben so die Möglichkeit, sich kurzfristig ein Bild über die aktuellen Schneeverhältnisse zu machen», sagt eine Hotelmitarbeiterin. Einzig in der Altjahrswoche und über Silvester beträgt die Frist für eine kostenlose Stornierung 21 Tage.
Benutzt hat diese Möglichkeit keiner der Gäste. «Wir hatten in dieser Altjahrswoche zwar erstmals einige wenige freie Zimmer, wo wir sonst üblicherweise voll ausgebucht sind», sagt Anja Huber, Rezeptionistin des Familienbetriebs. Dies aber vor allem deshalb, weil ihnen aufgrund des Schneemangels die kurzfristigen Anfragen gefehlt hätten.
Denn auch in Unterbäch waren bei Saisonbeginn am 23. Dezember nur ein Sessellift und eine Piste offen. Gelitten hat hingegen der Gastronomiezweig des Alpenhofs, der direkt am Pistenende liegt. «Der Mittags- und Nachmittagsumsatz fehlte grösstenteils, und auch beim Nachtessen hatten wir viel weniger hotelexterne Gäste.»
Meist keine Reduktion bei Skiliften
Und wie sieht die Situation bei den Skitickets aus? Sind die Bergbahnen kulant und geben Rabatt, wenn nur ein Teil der Ski- und Sessellifte in Betrieb ist? Im Fall von Unterbäch: nein. 52 Franken waren fällig für die 1,4 Kilometer lange schwarze Piste.
Auch in vielen anderen Gebieten blieben die Preise gleich. Einige wie die Aletsch-Arena im Oberwallis oder das Gebiet Engelberg profitierten von ihrer Höhenlage. Dort gab es keine Einschränkungen. Die Engelberg-Titlis-Bahnen schreiben auf Anfrage, man habe gar spontan auf dem Trübsee ein Anfängergebiet eingerichtet, weil die vier Anlagen der Gerschnialp nicht in Betrieb genommen werden konnten.
Laax GR argumentiert, dass der Aufwand durch die Beschneiungsmassnahmen riesig gewesen sei. «Wir haben keine Anpassung der Ausgangspreise für Tagestickets vorgenommen», schreibt eine Mediensprecherin. Die Preise im sogenannten Weisse-Arena-Gebiet Flims, Laax und Falera werden dynamisch berechnet , bei grosser Nachfrage steigt der Preis, sind wenige Wintersportler unterwegs, sinkt er. Die Preise variieren stark, im April kann man Tickets ab 55 Franken kaufen, in der Hochsaison kosten sie bis zu 87 Franken.
Anders reagieren die Skigebiete Chäserrugg im Toggenburg und Adelboden-Lenk im Berner Oberland. Weil das Toggenburg öfters mit Schneemangel zu kämpfen hat, hat das Skigebiet zwei verschiedene Skitickets im Angebot: Eine Tageskarte für rund 40 Franken, die für die Anlagen gilt, die über die Festtage geöffnet hatten. Das zweite Ticket für gut 60 Franken, das auf dem ganzen Gebiet gilt, hätten sie über die Altjahrswoche gar nicht angeboten, sagt Alex Singenberger, Marketing- und Kommunikationsleiter bei den Toggenburger Bergbahnen.
Die Skiregion Adelboden-Lenk schreibt, man habe zu Beginn der Saison die Tickets leicht günstiger abgegeben. Eine Tageskarte kostet regulär 70 Franken. Auf Saisonkarten gab es hingegen keine Vergünstigung, da später fast alle Anlagen dank Beschneiung offen gehalten werden konnten.
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